Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Krainer,
Mag. Maier, Gradwohl und KollegInnen gem. § 73 Abs. 3 Z 2
GOG auf Rückverweisung des TOP 4 – Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz
und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden – bei der 78. Sitzung
des Nationalrates
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
gem. § 73 Abs. 3 Z 2 GOG den Antrag, TOP 4:
Bericht des Gesundheitsausschusses über
die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (630
d.B.)
nochmals an den Gesundheitsausschuss zu
verweisen.
Begründung:
Seit vielen Jahren bestätigen Umfragen,
dass über 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung Gentechnik bei
Lebensmittel grundsätzlich ablehnen. Aus diesem Grund hat es bislang in
Österreich einen nationalen Konsens darüber gegeben, dass unsere Landwirtschaft
und der Lebensmittelhandel gentechnikfrei bleiben müssen.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle hat
die Regierung diesen Konsens gebrochen und die Gefahren für KonsumentInnen,
ProduzentInnen, Umwelt und das Grundbedürfnis vieler Menschen nach
gentechnikfreien Lebensmitteln ignoriert.
Österreich, das im Biolandbau
vorbildhaft in ganz Europa war, hat wieder einmal eine Chance verpasst den
Biolandbau nachhaltig abzusichern.
Im Gegenteil, mit der Novelle zum
Gentechnikgesetz werden nun die Türen für eine Gentechnik-Landwirtschaft, die
unwiderrufliche Schäden für Mensch und Umwelt anrichten kann, geöffnet.
Der Höhepunkt der Unverfrorenheit ist
aber die Tatsache, dass künftig auf Grund der bestehenden Förderrichtlinien
auch der Anbau von gentechnisch veränderten Produkten mit Geldern der
SteuerzahlerInnen gefördert wird.
Vor dem Hintergrund eines
zukunftsträchtigen Bündnisses der österreichischen Konsumenten mit den
österreichischen bäuerlichen Produzenten ist die Standesvertretung der
Bäuerinnen und Bauern aufgefordert, absolute Rechtssicherheit herzustellen die
garantiert, dass jene Bäuerinnen und Bauern, die gentechnikfrei produzieren
möchten dies auch umsetzten können und damit den Konsumentenwünschen nach
gentechnikfreier Nahrung entsprechen können.
Österreich und sein vorbildhafter
Biolandbau dürfen nicht ruiniert werden und Österreichs KonsumentInnen, die
gentechnikfreie Produkte kaufen wollen, sollen auch in Zukunft Vertrauen in die
landwirtschaftlichen Produkte heimischer Bauern haben können.
Die vorliegenden Änderungen zum Gentechnikgesetz müssen abgelehnt werden, da die notwendigen Sicherheits- und Schutzstandards nicht normiert wurden. Es droht damit das Ende einer gentechnikfreien Landwirtschaft und damit das Ende von gentechnikfreien Lebensmitteln. Die Wahlfreiheit von KonsumentInnen ist damit nicht mehr gewährleistet. Die Erläuterungen – wie sie der Vorlage zu entnehmen sind – geben den Stand der Diskussion des Jahres 2003 wieder. Durch den Wegfall des Gentechnikmoratoriums auf der EU-Ebene und den zu erwartenden neuen Zulassungen von