Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 70

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Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Krainer, Mag. Maier, Gradwohl und KollegInnen gem. § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung des TOP 4 – Bundesgesetz, mit dem das Gentech­nikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden – bei der 78. Sitzung des Nationalrates

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen gem. § 73 Abs. 3 Z 2 GOG den Antrag, TOP 4:

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (630 d.B.)

nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen.

Begründung:

Seit vielen Jahren bestätigen Umfragen, dass über 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung Gentechnik bei Lebensmittel grundsätzlich ablehnen. Aus diesem Grund hat es bislang in Österreich einen nationalen Konsens darüber gegeben, dass unsere Landwirtschaft und der Lebensmittelhandel gentechnikfrei bleiben müssen.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle hat die Regierung diesen Konsens gebrochen und die Gefahren für KonsumentInnen, ProduzentInnen, Umwelt und das Grund­bedürfnis vieler Menschen nach gentechnikfreien Lebensmitteln ignoriert.

Österreich, das im Biolandbau vorbildhaft in ganz Europa war, hat wieder einmal eine Chance verpasst den Biolandbau nachhaltig abzusichern.

Im Gegenteil, mit der Novelle zum Gentechnikgesetz werden nun die Türen für eine Gentechnik-Landwirtschaft, die unwiderrufliche Schäden für Mensch und Umwelt anrichten kann, geöffnet.

Der Höhepunkt der Unverfrorenheit ist aber die Tatsache, dass künftig auf Grund der bestehenden Förderrichtlinien auch der Anbau von gentechnisch veränderten Pro­dukten mit Geldern der SteuerzahlerInnen gefördert wird.

Vor dem Hintergrund eines zukunftsträchtigen Bündnisses der österreichischen Kon­sumenten mit den österreichischen bäuerlichen Produzenten ist die Standesvertretung der Bäuerinnen und Bauern aufgefordert, absolute Rechtssicherheit herzustellen die garantiert, dass jene Bäuerinnen und Bauern, die gentechnikfrei produzieren möchten dies auch umsetzten können und damit den Konsumentenwünschen nach gentechnik­freier Nahrung entsprechen können.

Österreich und sein vorbildhafter Biolandbau dürfen nicht ruiniert werden und Öster­reichs KonsumentInnen, die gentechnikfreie Produkte kaufen wollen, sollen auch in Zukunft Vertrauen in die landwirtschaftlichen Produkte heimischer Bauern haben können.

Die vorliegenden Änderungen zum Gentechnikgesetz müssen abgelehnt werden, da die notwendigen Sicherheits- und Schutzstandards nicht normiert wurden. Es droht damit das Ende einer gentechnikfreien Landwirtschaft und damit das Ende von gen­technikfreien Lebensmitteln. Die Wahlfreiheit von KonsumentInnen ist damit nicht mehr gewährleistet. Die Erläuterungen – wie sie der Vorlage zu entnehmen sind – geben den Stand der Diskussion des Jahres 2003 wieder. Durch den Wegfall des Gentechnik­moratoriums auf der EU-Ebene und den zu erwartenden neuen Zulassungen von


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