Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 73

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Ich möchte an die Kernpunkte unserer Kritik erinnern. Die Sicherung der gen­technikfreien Landwirtschaft, Frau Bundesministerin, ist keine Zielbestimmung. Sie haben hier wieder von Schutz gesprochen, aber das ist keine Zielbestimmung. Ziel­bestimmung des Gesetzes ist die Förderung der Gentechnik! Das ist ein Faktum, denn so steht es in diesem Gesetz.

Die Haftungsregelung – Sie haben sie angesprochen – ist völlig unzureichend. Es gibt keine volle Beweislastumkehr und vor allem keine verpflichtende Deckungsvorsorge. Wie sollen denn die Schäden bezahlt werden? Warum sind die Gentechnik-Anwender nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen? Frau Bundesministerin, das haben Sie in Ihrer Wortmeldung nicht erklärt.

Meine Damen und Herren! Es gibt überhaupt keine rechtliche Schnittstelle zu den einzelnen Länderregelungen, die den Anbau betreffen. Es ist schon klar, dass es Länderkompetenz ist, den Anbau zu regeln. In welcher Form, auf welche Art und welche Rahmenbedingungen bundeseinheitlich vorgegeben werden sollen, damit gentechnikfreie Regionen, gentechnikfreier Anbau in den Ländern ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, darauf haben Sie keine Antworten gegeben. Das ist eindeutig ein Rückfall hinter den Novellierungsvorschlag des damals zuständigen Ministers Herbert Haupt aus dem Jahr 2003. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist insbesondere deswegen bedenklich, weil die Freisetzungsrichtlinie, die umge­setzt werden muss, weil eine Klage gegen die Republik Österreich wie auch gegen andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Laufen ist, eindeutig vorsieht, dass zum Schutz besonderer Öko-Systeme und geographischer Gebiete Zulassungs­beschränkungen möglich sind. Sie haben dazu in dieser Novelle nichts Detailliertes vorgeschlagen. Frau Bundesministerin, das ist leider nicht zum Lachen! Leider ist auch Bundesminister Pröll völlig hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben, die er als Landwirtschaftsminister hätte. Er hätte in der interministeriellen Arbeitsgruppe Vorschläge einbringen können, die wirklich zu einem Schutz der Existenz der gen­tech­nikfreien und biologischen Landwirtschaft in Österreich geführt hätten. Der ursprüng­liche Entwurf sah sogar vor, den Begriff „soziale Unverträglichkeit“ einzu­führen, und zwar auf Basis ethischer Überlegungen, die auch mit der Freisetzungs­richtlinie kom­patibel wären, damit eben kein „Krieg in den Dörfern“ entsteht, Kollege Grillitsch. In einer kleinstrukturierten Landwirtschaft muss es logischerweise zu vielen Rechts­streitigkeiten auf lokaler Ebene kommen, wenn man das nicht klar regelt.

Der ursprüngliche Entwurf sah ein Agrarregister vor, in dem jedes Jahr bis zum 1. Februar bekannt zu geben war, wer welche GVO-Pflanzen anbauen will. So hätten die Anrainer auch die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig zu intervenieren. Ihr Gen­technik­register hingegen, das Sie hier festschreiben, enthält nur die bewilligten Anträge und nicht bereits die Antragsvorlagen. Das ist der Punkt! Nur das, was Sie bewilligt haben, in ein Register einzutragen, das ist bei weitem zu wenig und vor allem zu spät, Frau Bundesministerin.

Auch die Parteienstellung im Bezug auf die Möglichkeiten in den Regionen hätte ausgeweitet werden müssen. Gentechnikfreie Gemeinden gibt es inzwischen viele in Österreich. Viele Gemeinden haben sich per politischem Entschluss entschieden, keine Gentechnik in ihrer Landwirtschaft zu akzeptieren. Diese Gemeinden haben nach diesem Gentechnikgesetz jedoch keine Parteienstellung. Ein weiterer Fauxpas, der verunmöglicht, das Optimum herauszuholen.

Aus diesen Gründen, Frau Bundesministerin, bleibt uns nur übrig – und das haben wir Ihnen bereits im Ausschuss gesagt –, zu empfehlen, diese Novelle zurückzustellen. Ich stelle daher den Antrag, den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regie­rungsvorlage 617 der Beilagen, Bundesgesetz mit dem das Gentechnikgesetz und das


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