Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 77

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Natura 2000-Gebiete, Schutzzonen laut Alpenkonvention) sowie des relativ hohen Anteils an Biobetrieben (rund 12 % der erfassten Betriebe und 14 % der land­wirtschaftlichen Nutzfläche) ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich untragbar.

Auch wird der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Lebensmitteln von der großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung abgelehnt, was durch das von 1,2 Millionen Menschen unterzeichnete Gentechnikvolksbegehren aus 1997 zum Ausdruck kommt

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Sicherstellung der dauerhaften Existenz einer gentechnikfreien Landwirtschaft in den Zielbestimmungen des Gentechnikgesetzes, denn nur dann ist „Koexistenz“ und „Wahlfreiheit“ überhaupt möglich

2. Streichung der Förderung der Gentechnik aus den Zielbestimmungen des Gen­technikgesetzes, um Zielkonflikte mit dem Vorsorgeprinzip zu vermeiden

3. Verankerung einer verursacherbezogenen Haftung (volle Beweislastumkehr, ge­samt­schuldnerisch und verschuldensunabhängig), damit Betriebe, die die Gentechnik anwenden, auch für die von ihnen verursachten Schäden aufkommen; Vorschreibung einer wirksamen Deckungsvorsorge (z.B. Haftpflichtversicherung) für alle Betriebe, die GVO anwenden; Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen, damit Geschädigte ihre Ansprüche auf Nutzungsbeeinträchtigungen vor Gericht geltend machen können

4. Vollständige und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit bzw. der Betroffenen über den Umfang von Genehmigungen, die Standorte von genehmigten Freisetzungen, Risikobewertung, Ergebnisse des Monitorings

5. Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung gentechnikfreier Gebiete in Österreich

6. Schaffung von geschlossenen gentechnikfreien Gebieten zum Anbau von Saatgut

7. keine Zulassung von GVO in ökologisch sensiblen Gebieten vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus der Konvention zur Biodiversität und dem Vorsorgeprinzip

8. Erhöhung des Strafrahmens entsprechend den potentiellen Risiken

9. Verbot von experimentellen Freisetzungen von GVO in Österreich

10. Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme im österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL)

11. Unterstützung von Initiativen zur Errichtung von gentechnikfreien Zonen auf EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und lokalen Bereich

12. verstärkte Förderung der ökologischen Risikoforschung zur Verbesserung der Risikoabschätzung von GVO

 


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