Natura 2000-Gebiete,
Schutzzonen laut Alpenkonvention) sowie des relativ hohen Anteils an
Biobetrieben (rund 12 % der erfassten Betriebe und 14 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche) ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich
untragbar.
Auch wird der Einsatz der Gentechnik in
der Landwirtschaft und bei Lebensmitteln von der großen Mehrheit der
österreichischen Bevölkerung abgelehnt, was durch das von 1,2 Millionen
Menschen unterzeichnete Gentechnikvolksbegehren aus 1997 zum Ausdruck kommt
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zu setzen:
1. Sicherstellung der dauerhaften Existenz einer gentechnikfreien
Landwirtschaft in den Zielbestimmungen des Gentechnikgesetzes, denn nur dann
ist „Koexistenz“ und „Wahlfreiheit“ überhaupt möglich
2. Streichung der Förderung der Gentechnik aus den Zielbestimmungen
des Gentechnikgesetzes, um Zielkonflikte mit dem Vorsorgeprinzip zu vermeiden
3. Verankerung einer verursacherbezogenen Haftung (volle
Beweislastumkehr, gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig), damit
Betriebe, die die Gentechnik anwenden, auch für die von ihnen verursachten
Schäden aufkommen; Vorschreibung einer wirksamen Deckungsvorsorge (z.B.
Haftpflichtversicherung) für alle Betriebe, die GVO anwenden; Schaffung aller
notwendigen Voraussetzungen, damit Geschädigte ihre Ansprüche auf
Nutzungsbeeinträchtigungen vor Gericht geltend machen können
4. Vollständige und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit bzw.
der Betroffenen über den Umfang von Genehmigungen, die Standorte von
genehmigten Freisetzungen, Risikobewertung, Ergebnisse des Monitorings
5. Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung gentechnikfreier
Gebiete in Österreich
6. Schaffung von geschlossenen gentechnikfreien Gebieten zum Anbau
von Saatgut
7. keine Zulassung von GVO in ökologisch sensiblen Gebieten vor dem
Hintergrund der Verpflichtungen aus der Konvention zur Biodiversität und dem
Vorsorgeprinzip
8. Erhöhung des Strafrahmens entsprechend den potentiellen Risiken
9. Verbot von experimentellen Freisetzungen von GVO in Österreich
10. Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme im österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL)
11. Unterstützung von Initiativen zur Errichtung von
gentechnikfreien Zonen auf EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im
nationalen, regionalen und lokalen Bereich
12. verstärkte Förderung der ökologischen Risikoforschung zur
Verbesserung der Risikoabschätzung von GVO