Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Chance, diese Tür endlich aufzumachen. Dann hat unser Misstrauen vielleicht ein Quäntchen weniger Bedeutung und weniger Berechtigung. Solange Sie aber diesen Weg nicht einschlagen, bleibt unser Misstrauen aufrecht, insbesondere dann, wenn wir daran denken, dass das EU-Mitglied Slowenien diese Maßnahmen bereits umgesetzt hat.

Herr Bundesminister Pröll! Ihre Untätigkeit ist unerträglich, handeln Sie endlich, statt Lippenbekenntnisse abzugeben! Ihre Antworten sind bisher völlig unzureichend – ich werde sehen, was Sie dann zu sagen haben – und bestätigen unser Misstrauen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung endlich wahr, und schützen Sie die gentechnikfreie und biologische Landwirtschaft in Österreich! Das wäre notwendig. (Beifall bei den Grünen.)

14.04

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber angesprochene Entschließungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und gilt als eingebracht.

Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er auch an die Abgeordneten verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicher­stellung der Existenz einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich („Gen­technikschutzpaket“) eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (630 d.B.)

Nach einer Unterbrechung von sechs Jahren hat die EU-Kommission im Septem­ber 2004 mit der Eintragung von 17 Genmais-Sorten in das EU-Sortenregister erstmals den Anbau von Genmais in allen EU-Staaten erlaubt. Damit ist das Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefallen und es droht eine Welle von neuen GVO-Zulassungen. Derzeit liegen 23 weitere Anträge vor, davon 11 für Einfuhr und Verarbeitung, die übrigen auch zum Anbau. Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben, Sojabohnen, Reis und Baumwolle. Österreich ist bis heute nicht ausreichend vor den Risken dieser Zulassungswelle geschützt.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Gentechnikgesetz ist nicht geeignet, die Existenz der gentechnikfreien österreichischen Landwirtschaft auf­recht­zuerhalten. Weder die Koexistenz- noch die Haftungsfrage werden in ausreichendem Umfang gelöst. Zu befürchten ist eine schleichende gentechnische Kontamination sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Landwirtschaft. Wind und Bienen werden sich nicht an diverse Sicherheitsabstände zwischen Gentech-Feldern und gentechnikfreien Kulturen halten, Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen werden sich auf Dauer nicht von gentechnikfreien Kulturen und Wildpflanzen fern halten lassen. Das von der EU-Kommission und der Gentechnik-Industrie beschwo­rene friedliche Nebeneinander von Gentechpflanzen-Anbau und gentechnikfreier Land­wirtschaft („Koexistenz“) wird in der Praxis zu vorprogrammierten Konflikten führen.

In Anbetracht der kleinen Struktur der Österreichischen Landwirtschaft, der breiten Beteiligung der österreichischen Betriebe am Österreichischen Programm für umwelt­gerechte Landwirtschaft ÖPUL (75 % der Betriebe und 88 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche), des hohen Anteils an ökologisch sensiblen Gebieten (Nationalparke,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite