Chance, diese Tür
endlich aufzumachen. Dann hat unser Misstrauen vielleicht ein Quäntchen weniger
Bedeutung und weniger Berechtigung. Solange Sie aber diesen Weg nicht
einschlagen, bleibt unser Misstrauen aufrecht, insbesondere dann, wenn wir
daran denken, dass das EU-Mitglied Slowenien diese Maßnahmen bereits umgesetzt
hat.
Herr
Bundesminister Pröll! Ihre Untätigkeit ist unerträglich, handeln Sie endlich,
statt Lippenbekenntnisse abzugeben! Ihre Antworten sind bisher völlig
unzureichend – ich werde sehen, was Sie dann zu sagen haben – und
bestätigen unser Misstrauen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung endlich wahr, und
schützen Sie die gentechnikfreie und biologische Landwirtschaft in Österreich!
Das wäre notwendig. (Beifall bei den Grünen.)
14.04
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber
angesprochene Entschließungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und
gilt als eingebracht.
Gemäß § 53
Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er auch an die Abgeordneten verteilt und
dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Glawischnig, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Existenz einer gentechnikfreien
Landwirtschaft in Österreich („Gentechnikschutzpaket“) eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht
des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (617 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975
geändert werden (630 d.B.)
Nach einer
Unterbrechung von sechs Jahren hat die EU-Kommission im September 2004
mit der Eintragung von 17 Genmais-Sorten in das EU-Sortenregister erstmals
den Anbau von Genmais in allen EU-Staaten erlaubt. Damit ist das Moratorium für
die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefallen und es
droht eine Welle von neuen GVO-Zulassungen. Derzeit liegen 23 weitere
Anträge vor, davon 11 für Einfuhr und Verarbeitung, die übrigen auch zum Anbau.
Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben, Sojabohnen, Reis und Baumwolle.
Österreich ist bis heute nicht ausreichend vor den Risken dieser
Zulassungswelle geschützt.
Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Gentechnikgesetz ist nicht geeignet, die Existenz der gentechnikfreien österreichischen Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. Weder die Koexistenz- noch die Haftungsfrage werden in ausreichendem Umfang gelöst. Zu befürchten ist eine schleichende gentechnische Kontamination sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Landwirtschaft. Wind und Bienen werden sich nicht an diverse Sicherheitsabstände zwischen Gentech-Feldern und gentechnikfreien Kulturen halten, Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen werden sich auf Dauer nicht von gentechnikfreien Kulturen und Wildpflanzen fern halten lassen. Das von der EU-Kommission und der Gentechnik-Industrie beschworene friedliche Nebeneinander von Gentechpflanzen-Anbau und gentechnikfreier Landwirtschaft („Koexistenz“) wird in der Praxis zu vorprogrammierten Konflikten führen.
In Anbetracht der kleinen Struktur der Österreichischen Landwirtschaft, der breiten Beteiligung der österreichischen Betriebe am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft ÖPUL (75 % der Betriebe und 88 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche), des hohen Anteils an ökologisch sensiblen Gebieten (Nationalparke,