völkerung. Auch die große Mehrheit der
heimischen Bäuerinnen und Bauern wollen keine gentechnisch manipulierten
Pflanzen anbauen.
Die Gründe für die Ablehnung der
Gentechnik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ungeklärte ökologische Risiken: Die
Freisetzung gentechnisch veränderterer Pflanzen in die Umwelt ist ein
unumkehrbares Experiment, dessen mittel- und langfristige Auswirkungen nicht
abschätzbar sind. Zahlreiche nachteilige Effekte von Freisetzungen wurden
bereits beobachtet (z.B. Resistenzbildungen, Schädigung von Nützlingen, vertikaler
Gentransfer, Verwilderung, negative Einflüsse auf Bodenorganismen etc.).
Ungeklärte gesundheitliche Risiken:
Studien und konkrete Fälle deuten darauf hin, dass Gentech-Lebensmittel
Allergien auslösen und zur Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen führen
können. In Fütterungsversuchen bei Ratten wurden Veränderungen des Blutbildes
und weitere ungeplante Veränderungen im Stoffwechsel beobachtet. Darüber
hinaus sind die potentiellen langfristigen gesundheitlichen Risken noch kaum
durch Langzeitstudien untersucht, da Gentech-Produkte erst seit 1996 (Sojabohne,
USA) auf dem Markt sind.
Kein Nutzen für KonsumentInnen: Der
Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist eine Rationalisierungstechnik,
die vor allem auf Profitmaximierung und Steigerung der Produktionseffizienz
abzielt. Netto werden mehr Arbeitsplätze vernichtet als geschaffen, den
KonsumentInnnen bringt die Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln
keinen Nutzen, dafür tragen sie als 'Versuchskaninchen' das volle Risiko.
Bedrohung für Biobauern und
konventionelle LandwirtInnen: Die Koexistenz-Frage, also die Frage ob und unter
welchen Bedingen ein Nebeneinander von Gentechnikanbau und gentechnikfreier
Landwirtschaft überhaupt möglich ist bisher völlig ungelöst bzw. auch rechtlich
nicht geregelt ist.
Im
Jahr 1997 haben daher 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen das
Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und die Umsetzung folgender Maßnahmen
gefordert:
1. Ein gesetzlich verankertes Verbot der Herstellung und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich.
2. Ein
gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere
und Mikroorganismen.
3. Ein
gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen.
Alle drei
Forderungen sind bisher unerfüllt.
Durch den Fall
des Gentechnik-Moratorium steht die bisherige Gentechnikfreiheit der
österreichische Landwirtschaft vor dem Aus, falls keine Gegenmaßnahmen gesetzt
werden. Bereits in der Anbau-Saison 2005 kann es zu ersten Freisetzungen
kommen.
Nach einer Unterbrechung von sechs
Jahren hat die EU-Kommission im September 2004 mit der Eintragung von 17
Genmais-Sorten in das EU-Sortenregister erstmals den Anbau von Genmais in allen
EU-Staaten erlaubt. Bereits im Mai 2004 wurde die erste EU-weite Zulassung
eines gentechnisch veränderten Lebensmittel erteilt. Nun dürfen z.B. Konserven
mit Körnern aus gentechnisch veränderten Bt11-Zuckermais auf den Markt. Damit
ist das Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) gefallen, es droht eine Welle von neuen Zulassungen. Derzeit liegen der
EU-Kommission 23 weitere Zulassungsanträge vor, davon 11 für Einfuhr und
Verarbeitung, die übrigen auch zum Anbau. Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben,
Sojabohnen, Reis und Baumwolle.
Pröll duldet Gentechnik-Anbau