Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 95

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völkerung. Auch die große Mehrheit der heimischen Bäuerinnen und Bauern wollen keine gentechnisch manipulierten Pflanzen anbauen.

Die Gründe für die Ablehnung der Gentechnik lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Ungeklärte ökologische Risiken: Die Freisetzung gentechnisch veränderterer Pflanzen in die Umwelt ist ein unumkehrbares Experiment, dessen mittel- und langfristige Auswirkungen nicht abschätzbar sind. Zahlreiche nachteilige Effekte von Freisetzun­gen wurden bereits beobachtet (z.B. Resistenzbildungen, Schädigung von Nützlingen, vertikaler Gentransfer, Verwilderung, negative Einflüsse auf Bodenorganismen etc.).

Ungeklärte gesundheitliche Risiken: Studien und konkrete Fälle deuten darauf hin, dass Gentech-Lebensmittel Allergien auslösen und zur Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen führen können. In Fütterungsversuchen bei Ratten wurden Veränderun­gen des Blutbildes und weitere ungeplante Veränderungen im Stoffwechsel beobach­tet. Darüber hinaus sind die potentiellen langfristigen gesundheitlichen Risken noch kaum durch Langzeitstudien untersucht, da Gentech-Produkte erst seit 1996 (Soja­bohne, USA) auf dem Markt sind.

Kein Nutzen für KonsumentInnen: Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist eine Rationalisierungstechnik, die vor allem auf Profitmaximierung und Steigerung der Produktionseffizienz abzielt. Netto werden mehr Arbeitsplätze vernichtet als geschaf­fen, den KonsumentInnnen bringt die Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln keinen Nutzen, dafür tragen sie als 'Versuchskaninchen' das volle Risiko.

Bedrohung für Biobauern und konventionelle LandwirtInnen: Die Koexistenz-Frage, also die Frage ob und unter welchen Bedingen ein Nebeneinander von Gen­technikanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft überhaupt möglich ist bisher völlig ungelöst bzw. auch rechtlich nicht geregelt ist.

Im Jahr 1997 haben daher 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen das Gentechnik-Volks­begehren unterschrieben und die Umsetzung folgender Maßnahmen gefordert:

1. Ein gesetzlich verankertes Verbot der Herstellung und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich.

2. Ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen.

3. Ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen.

Alle drei Forderungen sind bisher unerfüllt.

Durch den Fall des Gentechnik-Moratorium steht die bisherige Gentechnikfreiheit der österreichische Landwirtschaft vor dem Aus, falls keine Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Bereits in der Anbau-Saison 2005 kann es zu ersten Freisetzungen kommen.

Nach einer Unterbrechung von sechs Jahren hat die EU-Kommission im September 2004 mit der Eintragung von 17 Genmais-Sorten in das EU-Sortenregister erstmals den Anbau von Genmais in allen EU-Staaten erlaubt. Bereits im Mai 2004 wurde die erste EU-weite Zulassung eines gentechnisch veränderten Lebensmittel erteilt. Nun dürfen z.B. Konserven mit Körnern aus gentechnisch veränderten Bt11-Zuckermais auf den Markt. Damit ist das Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefallen, es droht eine Welle von neuen Zulassungen. Derzeit liegen der EU-Kommission 23 weitere Zulassungsanträge vor, davon 11 für Einfuhr und Verarbeitung, die übrigen auch zum Anbau. Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben, Sojabohnen, Reis und Baumwolle.

Pröll duldet Gentechnik-Anbau

 


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