Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 96

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Bis heute hat BM Pröll nichts getan, um die Existenz der bisher gentechnikfreien Land­wirtschaft in Österreich gesetzlich abzusichern. Im Gegenteil: Das von BM Pröll mitverhandelte neue Gentechnikgesetz ist völlig ungeeignet, um dem Gentechnik-Anbau einen wirksamen Riegel vorzuschieben, sondern ermöglicht den Anbau von Gentech-Pflanzen in Österreich bereits ab 2005. Ein ursprünglich guter Vorschlag für eine strenge Haftungsregelung aus dem Justizministerium wurde von Pröll wieder zu Fall gebracht. Die jetzige Haftungsregelung mit einer verwässerten Beweislastumkehr sind nicht geeignet, geschädigte gentechnikfrei produzierende LandwirtInnen zu schützen bzw. zu ihrem Recht auf Schadenersatz zu verhelfen. Die Koexistenz-Frage, also die Frage ob und unter welchen Bedingen ein Nebeneinander von Gen­technikanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft überhaupt möglich ist, ist bisher ungelöst und im Gesetz auch nicht geregelt. Die Aufrechterhaltung einer gentechnik­freien Landwirtschaft ist im Gesetz nicht einmal als Ziel formuliert, stattdessen ist die Förderung der Gentechnik als Gesetzesziel verankert.

BM Pröll weigert sich darüber hinaus, in seinem alleinigen Kompetenzbereich wirkungsvolle Maßnahmen für eine Absicherung der gentechnikfreien österreichischen Landwirtschaft zu setzen und die Umwelt-Agrarförderungen (Österreichisches Pro­gramm für eine umweltgerechte Landwirtschaft, kurz: ÖPUL) an den Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut zu binden. Mit dieser EU-konformen und gut kontrollierbaren Maßnahme wären mit einem Schlag 75 Prozent aller heimischen Betriebe und fast 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfasst. Im Jahr 2003 wurde im Rahmen des Umwelt-Agrarprogramms an insgesamt 135.175 Betriebe eine Fördersumme von insgesamt 628 Mio. Euro ausbezahlt. Das ÖPUL-Programm wird jeweils für mehrere Jahre aufgelegt, die derzeitige Programmperiode endet 2006. Die Grünen fordern konkret, dass BM Pröll für die ÖPUL-Periode 2007 – 2013 die Verwendung von gen­technikfreiem Saatgut als Teilnahmebedingung festschreibt.

Atomstrom statt Ökostrom?

Die österreichische Bevölkerung hat sich 1978 gegen den Bau des AKW Zwentendorf ausgesprochen, der Betrieb von Atomkraftwerken in Österreich ist per Verfassung untersagt. Seit der Liberalisierung der EU-Energiemärkte steigen jedoch die Atom­stromimporte nach Österreich kontinuierlich an und lagen im Jahr 2002 bereits bei über 16 Prozent, Tendenz weiter steigend. Der große Widerstand der österreichischen Bevölkerung gegen das AKW Temelin ist ein weiterer eindrucksvoller Beleg für die entschiedene Ablehnung der Atomenergie in Österreich.

Die Abhängigkeit von Energieimporten steigt auch im Bereich der fossilen Ener­gieträger Erdöl, Erdgas und Kohle zunehmend an. Die horrenden Erdölpreise im Jahr 2004 werden nicht nur für die Bevölkerung über gestiegene Preise für Treibstoffe und Heizöl direkt schmerzlich spürbar, sondern schlagen sukzessive auf die Strom­preise durch.

Die einzig ökologisch und wirtschaftlich vernünftige Alternative zu Atomstrom und fossilen Energien ist ein konsequenter Ausbau der Erneuerben Energien aus heimi­scher Produktion. Erneuerbare Energien sind nicht nur unerschöpflich, umwelt­freund­lich und klimaschonend, sondern stärken auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Bis zu 60.000 neue Arbeitsplätze könnten bei entsprechender politischer Unterstützung in Österreich im Bereich der Erneuerbaren Energien bis 2020 geschaffen werden, sagt eine EU-Studie.

Vor diesem Hintergrund kann das von BM Pröll mitgetragene neue Ökostromgesetz nur als umwelt- und wirtschaftspolitische Katastrophe bezeichnet werden. Wird das Gesetz im Dezember 2004 vom Nationalrat in der vorliegenden Form beschlossen, so bedeutet das den bisher schwersten Rückschlag für die Erneuerbaren Energien in


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