Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 97

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Österreich, eine weitere Zunahme von Atomstromimporten und eine Vergrößerung der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Diese rückschrittliche Politik verstößt klar gegen die Interessen der österreichischen Bevölkerung.

Pröll billigt massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Ökostrom

Die Ökostrom-Einigung zwischen BM Pröll und BM Bartenstein bedeutet eine massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Ökoenergien. Das Ausschreibungs­modell für Windkraftanlagen widerspricht völlig dem europäischen Trend, Ausschrei­bungsmodelle sind in allen Fällen gescheitert. Im aktuellen Gesetzesvorschlag wird im Wind-Ausschreibungssystem zudem noch an einen inakzeptabel niedrigen Maximal­tarif von 6,9 Cent/kWh fixiert, der noch dazu jährlich sinken soll. Diese Bedingungen bedeuten das Ende für den Windkraftausbau in Österreich.

Im Bereich Biomasse und Biogas werden durch stark begrenzte Fördermittel nur mehr ein paar Anlagen pro Jahr gebaut werden können, im Bereich Photovoltaik, der eben­falls stark finanziell gedeckelt ist, werden Förderungen überhaupt nur dann gewährt, wenn die Bundesländer 50% der Fördersumme beitragen. Die generelle Abnahme­pflicht für Ökostrom wird abgeschafft, das neue Prinzip „first-come-first-serve“ bedeutet eine massive Planungs-, Investitions- und Rechtsunsicherheit. Um eine Förderung kann erst angesucht werden, wenn der Genehmigungsbescheid vorliegt, was insbe­sondere bei größeren Anlagen dazu führen wird, dass immense Planungskosten in den Sand gesetzt werden, wenn das (minimale) Förderbudget ausgeschöpft ist.

Während in anderen europäischen Staaten wie etwa Deutschland mit fixen Ein­speisetarifen für alle genehmigten Anlagen der forcierte Ökostromausbau erfolgreich fortgesetzt wird, damit mittlerweile in Deutschland sogar mehr Arbeitsplätze gesichert werden als durch die Atomenergie und gewaltige Exporterfolge eingefahren werden, will BM Pröll ein zentrales umwelt- und wirtschaftspolitisches Instrument massiv schwächen. Das im Gesetzesvorschlag festgeschrieben Ziel, bis 2010 einen Öko­strom­anteil von 7% (ohne Wasserkraft zu erreichen) wird bei weitem nicht ausreichen, um die EU-Vorgabe, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich bis 2010 auf 78,1% zu steigern. Derzeit sinkt der Ökostromanteil am Gesamtstromverbrauch. Dieser Trend wird von BM Pröll nicht nur tatenlos zur Kenntnis genommen, sondern auch noch verstärkt. In der Gesetzesvorlage wird zudem mit falschen Zahlen gearbeitet. Das im Gesetz verankerte Ziel von 7% Ökostromanteil bis 2010 ist aufgrund des hohen Stromverbrauchs nicht erreichbar.

Einem Umweltminister, der sich in den für die Bevölkerung entscheidenden Umwelt­fragen Gentechnikfreiheit und Förderung Erneuerbarer Energien gegen die Interessen der Umwelt stellt, kann nicht länger das Vertrauen ausgesprochen werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Anträge der Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen sowie Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, den Gegenstand an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen.

 


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