Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 99

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Immer mehr Menschen sind trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet. Viele haben keine Chance am Arbeitsmarkt, besonders Frauen leben aufgrund fehlender eigenständiger Existenzsicherung unter der Armutsgrenze. Wegen mangelnder Mindeststandards reichen soziale Leistungen, wie Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld nicht für das Notwendigste.

So sieht die sozialpolitische Bilanz dieser Regierung Schüssel aus.

310 000 Menschen in Österreich (4 Prozent der Wohnbevölkerung) sind von Armut betroffen, ein Drittel der Armutsbevölkerung sind Kinder. Ihre Eltern sind erwerbslos, alleinerziehend oder haben Jobs, von denen sie nicht leben können. Ungefähr 100 000 Personen sitzen dauerhaft unter den Bedingungen von Armut und Ausgrenzung fest.

In einem reichen Land wie Österreich muss eine wirksame Armutsbekämpfung leistbar und machbar sein. Dass Armutsbekämpfung in erster Linie eine Frage des politischen Willens ist, zeigt die Tatsache, dass es beispielsweise bei der Anschaffung der Euro­fighter um ein Vielfaches jener Summe geht, die notwendig wäre, um die gröbsten Lücken im sozialen Netz zu schließen. Eine auf der 5. Österreichischen Armuts­konferenz präsentierte Studie zur bedarfsorientierten Grundsicherung zeigt, dass dafür bereits 1 Milliarde Euro ausreichen würde.

Die offiziellen Aktionspläne gegen Armut, zu denen sich auch die österreichische Regierung beim EU-Gipfel in Nizza verpflichtet hat, geben keine ausreichende Antwort auf die neuen sozialen Herausforderungen und Probleme des Sozialsystems: fehlende Mindestsicherungselemente, Armut trotz Arbeit, mangelhaftes Netz für psychisch Kranke, Zugang zu Arbeit und Wohnen für MigrantInnen, aktive Arbeitsmarktpolitik für stark Benachteiligte.

Auch die EU-Kommission schreibt in ihrer Bewertung der Aktionspläne gegen Armut vom „Fehlen innovativer aktiver Arbeitsmarktpolitik für diejenigen, die nicht im „ersten Arbeitsmarkt“ Beschäftigung finden, und vom Fehlen einer konkreten Reformper­spektive für die Sozialhilfe, welche von den Ländern entwickelt werden müsste“.

„Eine Reihe von Änderungen im Sozialbereich unter dem Titel „Soziale Treffsicherheit“ sollten evaluiert werden, – auf ihre möglichen Effekte im Zugang zu sozialen Gütern und Diensten."

„Verbindlichkeiten auf die zwei Jahre angelegte Perspektive des Nationalen Aktions­planes (NAP) sind rar, Vorschläge für eine mittelfristige Strategie fehlen. Da der NAP keine finanziellen Vereinbarungen inkludiert, ist nicht klar, wie das Ziel der stärkeren Unterstützung der am stärksten von Armut gefährdeten Gruppen erreicht werden soll“, kritisiert die EU-Kommission. Und weiter: „Der Plan tätigt mehr Anstrengung in die Auflistung eines Katalogs existierender Maßnahmen als in Aktionen, die in der Zukunft unternommen werden müssen“.

Alleine die Pensionspolitik dieser Regierung öffnet den Weg in die Altersarmut. Seit vier Jahren werden die Einkommen der PensionistInnen schamlos abgewertet. Bei einer 1 000-Euro-Brutto-Monatspension beträgt die Wertminderung bereits 808,61 Euro im Jahr oder rund 5,5 Prozent!

Das sind im Jahr umgerechnet 11 126,65 österreichische Schilling. Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ haben für 2004 und 2005 beschlossen, dass alle Pensionen die über der Armutsgrenze (670 Euro monatlich) liegen, keine Teuerungsabgeltung erhal­ten, sie werden weiter gekürzt.

Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass dadurch in bloß 20 Jahren die bestehenden Pensionen 48,6 Prozent ihres Wertes verlieren, also halbiert werden! In absehbarer


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