Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 100

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Zeit werden durchschnittliche Männerpensionen von derzeit 1 000 Euro und durch­schnittliche Frauenpensionen von derzeit 700 Euro unter die Armutsgrenze fallen! Für künftige Pensionistinnen und Pensionisten wird diese Abwertungspolitik auch noch durch die bereits durchgeführten und die nunmehr geplanten Kürzungsmaßnahmen dramatisch verschärft.

Als unfassbar müssen unter diesem Gesichtspunkt die Aussagen von ÖVP-Klubchef Molterer, dass die Koalition nicht in der Lage sei, den dringend notwendigen Heiz­kostenzuschuss zu organisieren, gesehen werden. Molterer delegiert an die Länder. Dort gibt es unterschiedlichste, bürokratische Regelungen. Dass die Verfassung eine Zuständigkeit der Länder gebiete, kann nur als Ausrede gewertet werden.

Unter Sozialminister Geppert war es möglich, bundeseinheitlich unbürokratisch und automatisch einen Heizkostenzuschuss an Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslosen­geld- und NotstandshilfebezieherInnen, PensionsvorschussbezieherInnen, BezieherIn­nen von Opferrenten usw. auszubezahlen (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1990, BGBl Nr. 741/1990). Es stellt sich die Frage, warum eine Leistung, die 1990 möglich war, nun unter für die Bevölkerung viel problematischeren Bedingungen nicht möglich sein sollte.

Die gestiegenen Energiepreise, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung und die Pen­sionskürzungen der Regierung Schüssel machen die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Heizkostenzuschusses im heurigen Winter dringend notwendig.

Für viele NiedrigeinkommensbezieherInnen sind die hohen Heizkosten einfach nicht mehr leistbar.

Heizöl kostete im September 2003 0,383 Euro/Liter (2 000 Liter) und im Septem­ber 2004 0,512 Euro/Liter (ebenfalls für 2 000 Liter). Das bedeutet für einen Haushalt (Einfamilienhaus), der durchschnittlich 2 000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr von 258 Euro.

Die Belastungspolitik dieser Regierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2003auch die Einführung einer Kohleabgabe gebracht. Diese bedeutet pro Kilogramm Koks oder Kohle zusätzlich zu den Preissteigerungen einen finanziellen Mehraufwand von 0,05 Euro. Vergleicht man die Einlagerungspreise von Koks, so zeigt sich, dass 2003 für 1 000 kg Koks 320 Euro zu bezahlen waren und heuer 485 Euro. Das bedeutet für Personen, die mit Koks heizen – und das sind im Regelfall nicht die begütertsten Mitmenschen – eine zusätzliche Belastung von 165 Euro (inklusive 50 Euro ! Kohle­abgabe für den Finanzminister) bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 1 000 kg Koks je Heizsaison.

Durch gestiegene Preise und Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen im Bereich der Mine­ral­ölsteuer ergaben sich im heurigen Jahr bereits Mehreinnahmen von rund 270 Mil­lionen Euro für das Budget. Aus den Energieabgaben (Einführung der Kohleabgabe und Erhöhung der Erdgasabgabe) ergeben sich weitere Mehreinnahmen von rund 135 Millionen Euro – somit insgesamt über 405 Millionen Euro zusätzliches Körberlgeld für den Finanzminister.

Es ist daher nur recht und billig, wenn ein Teil dieser Mehreinnahmen in Form eines Heizkostenzuschusses wieder an die betroffene Bevölkerung zurückfließt.

Jene Menschen, deren Haushaltseinkommen unter 875 Euro liegt bzw. bis zur Höhe des Familienausgleichszulagenrichtsatzes reicht – das sind insbesondere Notstands­hilfe- und KindergeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, behinderte Menschen, ArbeitslosengeldbezieherInnen und BezieherInnen von Opferrenten – sollen einen monatlichen Heizkostenzuschuss für die Monate Oktober bis April von 40 Euro pro Monat erhalten.

 


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