Zeit
werden durchschnittliche Männerpensionen von derzeit 1 000 Euro und
durchschnittliche Frauenpensionen von derzeit 700 Euro unter die
Armutsgrenze fallen! Für künftige Pensionistinnen und Pensionisten wird diese
Abwertungspolitik auch noch durch die bereits durchgeführten und die nunmehr
geplanten Kürzungsmaßnahmen dramatisch verschärft.
Als
unfassbar müssen unter diesem Gesichtspunkt die Aussagen von ÖVP-Klubchef
Molterer, dass die Koalition nicht in der Lage sei, den dringend notwendigen
Heizkostenzuschuss zu organisieren, gesehen werden. Molterer delegiert an die
Länder. Dort gibt es unterschiedlichste, bürokratische Regelungen. Dass die
Verfassung eine Zuständigkeit der Länder gebiete, kann nur als Ausrede gewertet
werden.
Unter
Sozialminister Geppert war es möglich, bundeseinheitlich unbürokratisch und
automatisch einen Heizkostenzuschuss an Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslosengeld-
und NotstandshilfebezieherInnen, PensionsvorschussbezieherInnen, BezieherInnen
von Opferrenten usw. auszubezahlen (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1990, BGBl
Nr. 741/1990). Es stellt sich die Frage, warum eine Leistung, die 1990
möglich war, nun unter für die Bevölkerung viel problematischeren Bedingungen
nicht möglich sein sollte.
Die
gestiegenen Energiepreise, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung und die Pensionskürzungen
der Regierung Schüssel machen die Schaffung eines bundesweit einheitlichen
Heizkostenzuschusses im heurigen Winter dringend notwendig.
Für
viele NiedrigeinkommensbezieherInnen sind die hohen Heizkosten einfach nicht
mehr leistbar.
Heizöl
kostete im September 2003 0,383 Euro/Liter (2 000 Liter)
und im September 2004 0,512 Euro/Liter (ebenfalls für
2 000 Liter). Das bedeutet für einen Haushalt (Einfamilienhaus), der
durchschnittlich 2 000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle
Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr von 258 Euro.
Die
Belastungspolitik dieser Regierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2003auch die
Einführung einer Kohleabgabe gebracht. Diese bedeutet pro Kilogramm Koks oder
Kohle zusätzlich zu den Preissteigerungen einen finanziellen Mehraufwand von
0,05 Euro. Vergleicht man die Einlagerungspreise von Koks, so zeigt sich,
dass 2003 für 1 000 kg Koks 320 Euro zu bezahlen waren und heuer
485 Euro. Das bedeutet für Personen, die mit Koks heizen – und das
sind im Regelfall nicht die begütertsten Mitmenschen – eine zusätzliche
Belastung von 165 Euro (inklusive 50 Euro ! Kohleabgabe für den
Finanzminister) bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 1 000 kg
Koks je Heizsaison.
Durch
gestiegene Preise und Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen im Bereich der Mineralölsteuer
ergaben sich im heurigen Jahr bereits Mehreinnahmen von rund 270 Millionen
Euro für das Budget. Aus den Energieabgaben (Einführung der Kohleabgabe und
Erhöhung der Erdgasabgabe) ergeben sich weitere Mehreinnahmen von rund
135 Millionen Euro – somit insgesamt über 405 Millionen Euro
zusätzliches Körberlgeld für den Finanzminister.
Es
ist daher nur recht und billig, wenn ein Teil dieser Mehreinnahmen in Form
eines Heizkostenzuschusses wieder an die betroffene Bevölkerung zurückfließt.
Jene
Menschen, deren Haushaltseinkommen unter 875 Euro liegt bzw. bis zur Höhe
des Familienausgleichszulagenrichtsatzes reicht – das sind insbesondere
Notstandshilfe- und KindergeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke,
behinderte Menschen, ArbeitslosengeldbezieherInnen und BezieherInnen von
Opferrenten – sollen einen monatlichen Heizkostenzuschuss für die Monate
Oktober bis April von 40 Euro pro Monat erhalten.