Die Steuerreform hilft aber auch den Familien, besonders den Alleinverdienern und AlleinerzieherInnen. Wir unterstützen damit 2,3 Millionen Familien in Österreich, 900 000 Alleinverdiener und davon 100 000 AlleinerzieherInnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Die konkreten Maßnahmen in diesem Bereich sind Kinderzuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag – gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2004 –, Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag von 4 400 auf 6 000 € – gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2004 – und Anhebung der Pendlerpauschale um etwa 15 Prozent, davon profitieren 690 000 Pendler, und auch das gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2004. (Ruf bei der SPÖ: Was hat das mit den Heizkosten zu tun?) – Ist Ihnen das unangenehm? – Gut. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Denken Sie an Ihr Finanzkonzept und seien Sie etwas ruhiger!
Insgesamt ergibt dies folgende Auswirkungen der Steuerreform auf die Bevölkerung: Die Entlastung durch den neuen Einkommensteuertarif bringt den weiblichen Steuerpflichtigen einen Einkommenszuwachs von annähernd 2 Prozent, den männlichen Steuerpflichtigen von zirka 1,5 Prozent. (Abg. Silhavy: Das ist blamabel!) Durch die Steuerreform werden insgesamt 1 050 000 Pensionistinnen und Pensionisten mit 450 Millionen € entlastet, das heißt im Durchschnitt mit über 200 € – wobei etwa die Hälfte der Pensionisten überhaupt keine Steuern mehr bezahlt, das sind 90 000 bis 100 000 zusätzlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich hier ein konkretes Beispiel bringen: Ein Pensionist mit einer monatlichen Pension von 900 € zahlte bisher 40 € Lohnsteuer, er bezahlt heuer auf Grund der ersten Etappe der Steuerreform nur noch 4 € Lohnsteuer und ab 2005 gar keine Lohnsteuer mehr – das ist eine Ersparnis von 482 € pro Jahr! Das sind mehr als die von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, geforderten 40 € pro Monat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matznetter: Mindestrentner, Herr Staatssekretär!)
Arbeitsmarktpolitik: Die Bundesregierung setzt auf eine konsequente Arbeitsmarktpolitik zur Gewährleistung des Vollbeschäftigungspfades. Im Jahr 2003 erreichten die Mittel für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik mit dem Rekordbudget von insgesamt rund 1 400 Millionen € das bisher höchste Niveau in Österreich, das im Jahr 2004 um weitere rund 100 Millionen € überschritten wird.
Auch bei der absehbaren Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird im Doppelbudget 2005/2006 das erreichte Niveau gehalten, um den arbeitsmarktpolitischen Turnaround sicherzustellen. Es ist auch gewährleistet, dass die mit der Lissabon-Strategie 2002 angepeilte Perspektive erreicht wird. Aber auch schon gegenwärtig hat Österreich eine international herzeigbare und beachtete Position.
Familienpolitik: Mit 1. Jänner 2002 trat das Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft. Damit erhalten Eltern für ihre ab 1. Jänner 2002 geborenen Kinder bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonates Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von € 14,53 pro Tag, darüber hinaus gebührt sozial schwachen Eltern und AlleinerzieherInnen ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 € pro Tag.
Seit dem 1. Jänner 2004 gebührt zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten ein Erhöhungsbetrag in der Höhe von 50 Prozent des Grundbetrages für das zweite und jedes weitere Kind. Die OECD hat festgestellt, dass durch diese Maßnahme 21 Prozent der armutsgefährdeten Familien, deren jüngstes Kind zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahre alt ist, durch das Kinderbetreuungsgeld über das Existenzminimum gehoben werden.
Aber auch darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Familienleistungen immer wieder angehoben, wobei in Bezug auf Familienbeihilfe und Mehrkinderzuschlag auf folgende Leistungserweiterungen hinzuweisen ist: