Ab 1. Jänner 2003 wurde bei der Gewährung der Familienbeihilfe eine zusätzliche Alterstaffelung eingeführt. Demzufolge wurde ab dem Monat, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, die Familienbeihilfe um 7,3 € pro Monat angehoben. Seitens des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden hiefür fast 130 Millionen € jährlich bereitgestellt.
Auch der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder wurde ab 1. Jänner 2003 um 7,3 € pro Monat angehoben. Für den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ergibt sich hiedurch ein Aufwand von fast 5 Millionen € jährlich. Für kinderreiche Familien wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ein einkommensabhängiger Mehrkinderzuschlag geleistet. Dieser wurde mit 1. Jänner 2002 erhöht und beträgt nunmehr 36,4 € für das dritte und jedes weitere Kind. Das Familieneinkommen darf dabei einen bestimmten Jahresbetrag nicht überschreiten.
Eines muss zum
Schluss zu den Heizkostenzuschüssen ganz klar gesagt werden (Abg.
Dipl.-Ing. Kummerer: Bravo! „Schluss“ ist gut!): Wir sprechen
beim Heizkostenzuschuss über eine Leistung, die in der österreichischen
Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Länder fällt. (Abg. Dr. Gusenbauer:
Stimmt ja gar nicht!) Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz sieht die
Durchführung des Sozialwesens ausdrücklich bei den Ländern. Es muss auch klar
gesagt werden, dass die Mehrzahl der Länder ihre Verantwortung in diesem
Bereich wahrnimmt. Beispielsweise seien hier die Steiermark, Vorarlberg oder
Kärnten genannt, die bis zu 150 €, teilweise bis weit über den Ausgleichszulagenrichtsatz,
leisten. (Abg. Mag. Molterer: Bravo!)
Diese von der
Verfassung vorgesehene Aufgabenteilung hat ihren Sinn. Gerade für
Sozialleistungen, die nach Bedarf und nicht nach dem Prinzip der Gießkanne
verteilt werden sollten, ist es notwendig, nahe am Bezieher zu sein, wenn sie
den Bedürftigen erreichen sollen. Sie können in Wien nicht feststellen, unter
welchen Verhältnissen die allein erziehende Invaliditätsrentnerin im Montafon lebt,
genauso müssen sie die unterschiedlichen Sozialleistungen in den Ländern
berücksichtigen. Denken Sie da an die länderweise unterschiedlichen Regelungen
von Mietzinsbeihilfen, Wohnbeihilfen, Sozialhilfen und so weiter! (Zwischenruf
der Abg. Silhavy.) Hier als Bundesgesetzgeber alles über einen Kamm
zu scheren, das wäre ineffizient und ungerecht. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Abg. Dolinschek.)
Meine sehr geehrten Abgeordneten! Wie ich dargelegt habe, hat diese Bundesregierung ihre soziale Verantwortung in den letzten Jahren wahrgenommen. Auch fast alle Bundesländer tun dies in hervorragender Weise.
Herr
Dr. Gusenbauer! Bevor Sie also einen solchen Antrag einbringen, würde ich
Ihnen empfehlen, sich mit Ihren eigenen Landeshauptleuten zu koordinieren. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ.) Diese wissen, was zu tun ist, und tun es auch.
Das, was hier als Antrag vorliegt, entbehrt nicht einem gewissen Populismus. (Abg.
Mandak: Das sagen gerade Sie!)
Es scheint mir vielmehr ein Misstrauensantrag gegen Landeshauptmann Niessl, Landeshauptfrau Burgstaller und Bürgermeister Häupl zu sein, denen sie offensichtlich nicht zutrauen, ihre Aufgaben wahrzunehmen (Abg. Dr. Gusenbauer: Unerhörte Dummheit!) und hier sozial gerechte Lösungen zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.34
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.