Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 108

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Ab 1. Jänner 2003 wurde bei der Gewährung der Familienbeihilfe eine zusätzliche Alterstaffelung eingeführt. Demzufolge wurde ab dem Monat, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, die Familienbeihilfe um 7,3 € pro Monat angehoben. Seitens des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden hiefür fast 130 Millionen € jährlich bereitgestellt.

Auch der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder wurde ab 1. Jänner 2003 um 7,3 € pro Monat angehoben. Für den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ergibt sich hiedurch ein Aufwand von fast 5 Millionen € jährlich. Für kinderreiche Familien wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ein einkommensabhängiger Mehrkinderzuschlag geleistet. Dieser wurde mit 1. Jänner 2002 erhöht und beträgt nunmehr 36,4 € für das dritte und jedes weitere Kind. Das Familieneinkommen darf dabei einen bestimmten Jahresbetrag nicht überschreiten.

Eines muss zum Schluss zu den Heizkostenzuschüssen ganz klar gesagt werden (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Bravo! „Schluss“ ist gut!): Wir sprechen beim Heizkosten­zuschuss über eine Leistung, die in der österreichischen Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Länder fällt. (Abg. Dr. Gusenbauer: Stimmt ja gar nicht!) Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz sieht die Durchführung des Sozialwesens ausdrücklich bei den Ländern. Es muss auch klar gesagt werden, dass die Mehrzahl der Länder ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnimmt. Beispielsweise seien hier die Steiermark, Vorarlberg oder Kärnten genannt, die bis zu 150 €, teilweise bis weit über den Ausgleichszulagenrichtsatz, leisten. (Abg. Mag. Molterer: Bravo!)

Diese von der Verfassung vorgesehene Aufgabenteilung hat ihren Sinn. Gerade für Sozialleistungen, die nach Bedarf und nicht nach dem Prinzip der Gießkanne verteilt werden sollten, ist es notwendig, nahe am Bezieher zu sein, wenn sie den Bedürftigen erreichen sollen. Sie können in Wien nicht feststellen, unter welchen Verhältnissen die allein erziehende Invaliditätsrentnerin im Montafon lebt, genauso müssen sie die unterschiedlichen Sozialleistungen in den Ländern berücksichtigen. Denken Sie da an die länderweise unterschiedlichen Regelungen von Mietzinsbeihilfen, Wohnbeihilfen, Sozialhilfen und so weiter! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Hier als Bundesgesetz­geber alles über einen Kamm zu scheren, das wäre ineffizient und ungerecht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek.)

Meine sehr geehrten Abgeordneten! Wie ich dargelegt habe, hat diese Bundes­regie­rung ihre soziale Verantwortung in den letzten Jahren wahrgenommen. Auch fast alle Bundesländer tun dies in hervorragender Weise.

Herr Dr. Gusenbauer! Bevor Sie also einen solchen Antrag einbringen, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihren eigenen Landeshauptleuten zu koordinieren. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Diese wissen, was zu tun ist, und tun es auch. Das, was hier als Antrag vorliegt, entbehrt nicht einem gewissen Populismus. (Abg. Mandak: Das sagen gerade Sie!)

Es scheint mir vielmehr ein Misstrauensantrag gegen Landeshauptmann Niessl, Lan­deshauptfrau Burgstaller und Bürgermeister Häupl zu sein, denen sie offensichtlich nicht zutrauen, ihre Aufgaben wahrzunehmen (Abg. Dr. Gusenbauer: Unerhörte Dummheit!) und hier sozial gerechte Lösungen zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.34

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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