Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 140

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Ich befürchte, dass auch in anderen Bereichen hinsichtlich dieser Frage Wunsch und Wirklichkeit auseinander gehen, denn die Zahlen bestätigen, dass sich die Regierung nicht in erster Linie für weniger Tierleid einsetzt, sondern dass sie in erster Linie die Interessen der Pharma- und Chemiekonzerne vertritt, denn nicht anders wäre es sonst möglich, dass die Zahl der Versuchstiere seit 1999 um 32 Prozent gestiegen ist. 172 000 Versuchstiere gibt es, und das bedeutet, dass in Drei-Minuten-Schritten jeweils ein Tier an einem Versuch stirbt. Ich meine, dass das eine sehr dramatische Entwicklung ist, und daher fordern wir Sie auf, diese Situation zu überdenken, und wir laden Sie auch ein, gemeinsam an deren Verbesserung zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz ans Rednerpult. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.21

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Österreich war bis jetzt das einzige Land Europas, das in Entsprechung einer Richtlinie aus dem Jahre 1976 ein totales Tierversuchsverbot umgesetzt hatte, diesem ist allerdings die Wirksamkeit weitgehend versagt geblieben, weil es nur innerhalb Österreichs angewendet werden konnte und auf die sich durchwegs nicht in Österreich, sondern im Ausland befindliche Kosmetikindustrie nicht anwendbar war.

Diese Richtlinie wurde im Jahre 2003 durch eine neue ersetzt, und diese bildet jetzt die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen der europäischen Staaten in dieser Frage. Ohne jeden Zweifel ist der Tierversuch zur Überprüfung von Kosmetika in keiner Weise eine vertretbare Methode; dies ist kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Mit­geschöpf Tier.

Das vorliegende Gesetz trägt nun dieser neuen Richtlinie Rechnung und stellt sicher, dass dem Tierleid wirksam entgegengewirkt werden kann. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

17.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Weinzinger ans Rednerpult. 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.22

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Bis jetzt hat die Debatte noch nicht der Ankündigung des Kollegen Rasinger, es sei ein spannendes Thema, entsprochen, muss ich ehrlich gestehen. Dieses Thema wurde bisher eher sehr kurz und knapp abgehandelt, und die Spannung lässt auch noch auf sich warten. Ich hoffe, dass das nicht symptomatisch ist für das Thema „Tierversuche in Österreich“, ganz generell gesehen.

Faktum ist allerdings, dass wir uns heute nur deswegen mit dem Thema „Tierversuche“ im Hohen Haus beschäftigen können, weil eine EU-Richtlinie umgesetzt und im österreichischen Recht eine dementsprechende Anpassung vorgenommen werden muss. Faktum ist auch, dass die Regierungsvorlage, die dem Ausschuss vorgelegt wurde, das sehr unzureichend getan hätte, und ich freue mich daher umso mehr, dass es gelungen ist, im Ausschuss noch Abänderungen einzubringen, und dass das dazu geführt hat, dass wir heute einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag vorliegen haben, der tatsächlich die EU-Richtlinie in all ihrer Klarheit umsetzt. Wir hätten durchaus noch strengere Maßnahmen treffen können, als die EU es vorsieht, aber zumindest das, was


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