Alternativmethoden zum Tierversuch einzutreten. Die Alternativmethoden zum Tierversuch, die im Interesse der menschlichen Sicherheit und im Interesse des Vermeidens von Tierleid stehen, sind nämlich heute in der Forschungsförderung völlig unterdotiert. Da gibt es ein riesiges Potential, nicht zuletzt auch standortspezifisch nicht uninteressant. Es sollten verstärkt Fördermittel in diesen Bereich gelenkt werden. Das ist etwas, was wir in Österreich auch im Alleingang machen könnten und wofür wir uns auch innerhalb der EU einsetzen sollten, sodass die Alternativmethoden zum Tierversuch sukzessive den Tierversuch selbst verdrängen. Damit können wir sowohl im Menschenschutz, also in der Sicherheit, die die Testverfahren für die menschlichen Anwenderinnen und Anwender bringen, als auch im Tierschutz und in der Vermeidung von Tierleid, von Leid, das leidensfähigen Geschöpfen in manchmal unvorstellbarem Maße zugefügt wird, Fortschritte erzielen.
Ich hoffe, dass
das heute nur ein Anfang der Tierversuchsdebatte war, und Herr Abgeordnete
Rasinger hat Recht damit, dass es ein spannendes Thema ist. (Beifall bei den
Grünen.)
17.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
17.28
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Das derzeitige Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch getestet worden sind, ist nicht mehr EU-konform und ist daher aufzuheben.
In Österreich gilt auf Grund des Tierversuchsgesetzes bereits seit längerer Zeit ein Verbot für Tierversuche im Rahmen der Herstellung von Kosmetika. Da hatte Österreich eine Vorreiterrolle inne. Das war eine ganz, ganz wichtig Maßnahme, die wir bereits vor einigen Jahren beschlossen hatten. Das war auf Grund der Tatsache, dass Österreich keine nennenswerte große Kosmetikindustrie hat, auch leichter durchzusetzen, als es wahrscheinlich in anderen Ländern möglich gewesen wäre.
Mit der vorliegenden Regierungsvorlage kann nun im europäischen Gleichklang sichergestellt werden, dass Kosmetika, bei deren Herstellung Tierversuche durchgeführt werden, obwohl entsprechende Alternativen bereits erarbeitet und validiert wurden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Europäische Kommission wird dabei Fristen zum Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die in Tierversuchen getestet wurden, und Fristen zum Verbot jedes derzeit durchgeführten Tests mit Tierversuchen bis zu höchstens sechs Jahren nach In-Kraft-Treten dieser Richtlinie festlegen.
Da für Tests, die
die Toxidität bei wiederholter Verabreichung, die Reproduktionstoxidität und
die Toxikokinetik betreffen, bisher noch keine Alternativmethoden geprüft
wurden, wird die Frist für das Wirksamwerden des Verbotes maximal zehn Jahre ab
In-Kraft-Treten dieser Richtlinie betragen. Mit dem vorliegenden
Abänderungsantrag wird den neuesten Entwicklungen auf europäischer Ebene
Rechnung tragen, und ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass es nach
den Beratungen im Ausschuss dann doch möglich war, einen Vier-Parteien-Antrag
zustande zu bringen, und ich danke für die Zustimmung auch zu dieser Materie.
Ich kann Ihnen versprechen, dass ich als für den Tierschutz verantwortliche
Ministerin meine ganze Kraft dafür einsetzen werde, dass auch in Zukunft
jegliches Tierleid, das vermeidbar ist, vermieden wird. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
17.31