Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 142

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Alternativmethoden zum Tierversuch einzutreten. Die Alternativmethoden zum Tier­versuch, die im Interesse der menschlichen Sicherheit und im Interesse des Ver­meidens von Tierleid stehen, sind nämlich heute in der Forschungsförderung völlig unterdotiert. Da gibt es ein riesiges Potential, nicht zuletzt auch standortspezifisch nicht uninteressant. Es sollten verstärkt Fördermittel in diesen Bereich gelenkt werden. Das ist etwas, was wir in Österreich auch im Alleingang machen könnten und wofür wir uns auch innerhalb der EU einsetzen sollten, sodass die Alternativmethoden zum Tierver­such sukzessive den Tierversuch selbst verdrängen. Damit können wir sowohl im Men­schenschutz, also in der Sicherheit, die die Testverfahren für die menschlichen Anwenderinnen und Anwender bringen, als auch im Tierschutz und in der Vermeidung von Tierleid, von Leid, das leidensfähigen Geschöpfen in manchmal unvorstellbarem Maße zugefügt wird, Fortschritte erzielen.

Ich hoffe, dass das heute nur ein Anfang der Tierversuchsdebatte war, und Herr Abgeordnete Rasinger hat Recht damit, dass es ein spannendes Thema ist. (Beifall bei den Grünen.)

17.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


17.28

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Das derzeitige Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch getestet worden sind, ist nicht mehr EU-konform und ist daher aufzuheben.

In Österreich gilt auf Grund des Tierversuchsgesetzes bereits seit längerer Zeit ein Verbot für Tierversuche im Rahmen der Herstellung von Kosmetika. Da hatte Öster­reich eine Vorreiterrolle inne. Das war eine ganz, ganz wichtig Maßnahme, die wir bereits vor einigen Jahren beschlossen hatten. Das war auf Grund der Tatsache, dass Österreich keine nennenswerte große Kosmetikindustrie hat, auch leichter durch­zusetzen, als es wahrscheinlich in anderen Ländern möglich gewesen wäre.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage kann nun im europäischen Gleichklang sicher­gestellt werden, dass Kosmetika, bei deren Herstellung Tierversuche durchgeführt werden, obwohl entsprechende Alternativen bereits erarbeitet und validiert wurden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Europäische Kommission wird dabei Fristen zum Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die in Tierversuchen getestet wurden, und Fristen zum Verbot jedes derzeit durchgeführten Tests mit Tierversuchen bis zu höchstens sechs Jahren nach In-Kraft-Treten dieser Richtlinie festlegen.

Da für Tests, die die Toxidität bei wiederholter Verabreichung, die Reproduktions­toxidität und die Toxikokinetik betreffen, bisher noch keine Alternativmethoden geprüft wurden, wird die Frist für das Wirksamwerden des Verbotes maximal zehn Jahre ab In-Kraft-Treten dieser Richtlinie betragen. Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag wird den neuesten Entwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung tragen, und ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass es nach den Beratungen im Aus­schuss dann doch möglich war, einen Vier-Parteien-Antrag zustande zu bringen, und ich danke für die Zustimmung auch zu dieser Materie. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich als für den Tierschutz verantwortliche Ministerin meine ganze Kraft dafür ein­setzen werde, dass auch in Zukunft jegliches Tierleid, das vermeidbar ist, vermieden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.31

 


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