sung selbst stimmen wir natürlich zu, der Ausformulierung des Gesetzes
allerdings nicht.
Es ist einigermaßen skurril, dass in einem Gesetz jetzt teilweise
Änderungen enthalten sind, die geschlechtsneutral sind, obwohl es eine
Stellungnahme immerhin der Frauenministerin gab, die gesagt hat, sie hätte
bitte gerne das gesamte Gesetz geschlechtsneutral formuliert, und in ihrer
Stellungnahme auch sehr deutlich angeregt hat, wie das zu geschehen hat –
nämlich dass man zum Beispiel nicht nur von „der Arbeitnehmer“ oder von „der
Schleusenwärter“ redet, insbesondere dann, wenn man im selben Text das Wort
„Gasmann“ schon geschlechtsneutral formuliert hat. Da ist also ein Kauderwelsch
entstanden, der nicht nachvollziehbar ist.
Das ist jetzt einmal ein Punkt, wo ich mich der Ansicht der
Frauenministerin anschließen möchte und auch einfordere – ich das auch im
Ausschuss getan –, dass das gesamte Gesetz geschlechtsneutral formuliert
wird. Wenn schon, denn schon!
Die Erläuterung, die ich dann nach dem Ausschuss bekommen habe, kann ich
zwar nachvollziehen – da hieß es, man hätte ja im Prinzip nichts dagegen,
das querdurch geschlechtsneutral zu formulieren, aber dann hätte man auch
Absätze sprachlich novelliert, die inhaltlich völlig veraltet sind. Jetzt
stimmt zwar, dass man nicht unbedingt etwas, was inhaltlich völlig veraltet
ist, dann nur sprachlich novelliert. Das ist aber nicht unbedingt ein Grund für
die Grünen, jetzt einer Sache zuzustimmen, sie nicht geschlechtsneutral zu
machen und veraltet zu belassen. – Also nehmen Sie unsere Ablehnung des
Gesetzes nicht als eine inhaltliche, sondern als eine symbolische, die darauf
hinweist, dass man nicht immer nur gerade das Notwendigste machen soll –
das, was die EU einfordert –, sondern dass man bei einer Novellierung auch
tatsächlich Nägel mit Köpfen machen und ein Gesetz sowohl inhaltlich als auch
sprachlich auf den letzten Stand bringen sollte. (Beifall bei den Grünen.)
Sehr viel spannender war natürlich, dass wir unter dem Titel „Druckluft- und Taucherarbeiten“ dann eigentlich die Väterkarenz debattiert und eine Änderung des Väter-Karenzgesetzes behandelt haben. Auch da wieder: eine Änderung, die uns die EU abverlangt – gleichzeitig aber auch eine Chance, die Väterkarenz besser zu stellen, leichter lebbar zu machen für Eltern in Österreich, und einen klaren Impuls zu geben, dass es auch politisch erwünscht ist, dass die Betreuungsarbeit von Kindern von beiden Elternteilen übernommen wird und übernommen werden kann. Das aber wird, so wie das Väter-Karenzgesetz jetzt vorliegt, nicht ermöglicht, sondern es wird – im Gegenteil – weiterhin behindert durch realitätsfremde Regelungen, die in diesem Gesetz festgeschrieben sind. Ich möchte im Folgenden allen voran zwei herausgreifen.
Das eine ist: Dieses Gesetz untersagt, dass beide Elternteile gleichzeitig in Karenz gehen können. (Abg. Steibl: Das ist ja ein Blödsinn! Das stimmt ja nicht! Sie können ja beide in Karenz gehen!) Das heißt, Sie mischen sich hier ein, was die Frage betrifft, wie sich die Eltern die Betreuungsarbeit aufteilen wollen und ob sie das gleichzeitig machen können. Das Einzige, was Sie ihnen zugestehen, ist, dass sie einen Monat überlappend in Karenz gehen können, wenn sozusagen „die Übergabe stattfindet“: wenn der eine Elternteil vorher in Karenz war, der nächste das dann sozusagen übernimmt, dann gibt es überlappend einen Monat.
Frau Abgeordnete Steibl, Sie werden hoffentlich das Gesetz auch kennen, und Sie werden mir bestätigen, dass es nicht möglich ist, dass sich zwei Elternteile ein halbes Jahr Karenz teilen, beide gleichzeitig in Karenz gehen. Es ist noch nicht einmal möglich – und diesen Vorschlag haben wir Ihnen im Ausschuss gemacht –, wenn Sie schon sagen, Sie wollen nicht so weit gehen, wie die Grünen es jedenfalls vorschlagen würden – dass man das flexibilisiert, den Eltern die Wahlmöglichkeit gibt, wie sie sich die Betreuungsarbeit aufteilen –, dass man ihnen zumindest einen Schritt entgegen-