Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 152

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kommt und sagt: In den ersten drei Monaten nach der Geburt eines Kindes, wo die Belastungen häufig am größten sind, wo nachgewiesenermaßen die Rollenverteilung zwischen den Paaren neu stattfindet und man ihnen das so möglich machen soll, wie sie sich das aussuchen, da könnte man ihnen die Möglichkeit geben, gleichzeitig in Karenz zu gehen. – Nein, noch nicht einmal diesen kleinen Schritt setzen Sie! Sie schreiben in Wirklichkeit den Eltern vor, dass immer nur einer von ihnen für das Kind zuständig sein darf.

Außerdem schreiben Sie den Eltern vor, sie dürfen nur dann in Karenz gehen und sich damit für das Kind verantwortlich fühlen, wenn ein gemeinsamer Haushalt mit diesem Kind besteht. Das heißt: Wenn Eltern getrennt leben, dann kann de facto nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in Karenz gehen, der andere nicht. Wenn, wie in den meisten Fällen, die Mutter zum Beispiel sagt, sie geht eineinhalb, zwei, zweieinhalb Jahre in Karenz und steigt dann wieder in den Erwerb ein – sie hat dann im Regelfall ohnedies Probleme, die Kinderbetreuung sicherzustellen –, aber der Vater wäre bereit, dann auch ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz zu gehen, so ist ihm dies nicht möglich, weil er nicht im selben Haushalt mit dem Kinde lebt. Und Sie werden ja nicht annehmen, dass eine „fliegende Übergabe“ stattfindet, wo man das Kind wie ein Postpackerl an den anderen Elternteil weiterschickt, und es lebt halt dann das nächste halbe Jahr oder Jahr dort.

Sie mischen sich ein, Sie sagen, das darf nicht sein, dass ein Elternteil dann wieder berufstätig wird und der zweite, der nicht mit Mutter und Kind oder Vater und Kind gemeinsam lebt, dann die Betreuungsaufgaben übernimmt. – Das nenne ich eine glatte Einmischungspolitik betreffend die Frage, wie Elternschaft gelebt und wie Eltern­schaft geteilt wird! (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden daher diesem Vorschlag keine Zustimmung geben. Ich glaube, es ist eine wichtige Chance vertan worden, Väterkarenz unter günstigere Vorzeichen zu stellen und es den Eltern freizustellen, flexibel und selbstbestimmt Elternschaft zu leben und Karenzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. – Vielleicht klappt es ja im nächsten Anlauf! (Beifall bei den Grünen.)

17.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Steibl. 5 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


17.58

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Zu meiner Vorrednerin sei nur Folgendes gesagt: Ich glaube, dass die Praxis ganz anders ausschaut und dass es eigentlich schade ist, dass die SPÖ und die Grünen gemeinsam immer wieder nur herumnörgeln an den sehr, sehr guten Regelungen – sei es jetzt das Kinderbetreuungsgeld, sei es die Karenzzeit oder sei es auch die Möglichkeit, Vaterkarenz anzunehmen. Es wird kein Vater daran gehindert, innerhalb der 30 Monate, in denen es das Kinderbetreuungsgeld gibt, plus der sechs Monate, dieser Pflicht, dieser schönen Pflicht, nachzukommen.

Ich möchte jetzt aber noch ein paar Fakten zu dieser Gesetzesvorlage liefern: Ja, es stimmt, es wurde im Zusammenhang mit der Novelle zur Druckluft- und Taucher­arbeiten-Verordnung, die eine sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern vorsieht, gemäß § 27 der Geschäftsordnung ein Antrag betreffend Änderung zum Mutterschutz- und Vaterschutzgesetz sozusagen eingebracht. Es gibt ein diesbezüg­liches Verlangen der Europäischen Union, und wir sollten darauf eingehen. Dass es gerade in diesem Ausschuss erfolgte, darüber kann man diskutieren. Tatsache ist, dass wir dies eben umsetzen müssen und dass es in diesem Ausschuss geschehen ist. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


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