Es erfolgt in diesem Zusammenhang nun eine Gleichstellung. Die EU hat gesagt, der Vorrang sei der Mutter gegeben gewesen. Dieser Vorrang entfällt. Den Eltern bleibt es aber – Sie sprechen ja zum Beispiel auch immer von „Gender“ – weiterhin überlassen, sich zu entscheiden, wer von ihnen wann und wie lange Karenz in Anspruch nimmt.
Erlauben Sie mir, dass ich hier direkt zu Ihrem Vorwurf überleite, Frau Abgeordnete Weinzinger, welcher lautet, die Regierungsparteien hätten das irgendwo hineingeschmuggelt. – Ich glaube, dass es da nicht um ein Hineinschmuggeln, sondern, wie schon erwähnt, um ein Handeln gegangen ist – und wir haben als Regierungspartei eben die Aufgabe, auch zu handeln.
Sie haben in einer Aussendung, auf die ich nicht näher eingehen möchte – Sie wissen ja, welche Aussendung Sie beim letzten Ausschuss getätigt haben –, etwas dargestellt, was schlichtweg falsch war, und es war dann sehr einfach, nur zu sagen: Ja, das war die arme Mitarbeiterin. – Ich denke, dass letztendlich immer der oder die Abgeordnete für das, was hinausgeht, verantwortlich ist.
Ich möchte nur sagen: Vater und Mütter können
bei Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind Karenz in Anspruch
nehmen. Dass die Eltern einen Haushalt teilen, ist hingegen nicht gefordert und
war es auch nicht. Das heißt, der Vater kann einen Haushalt haben, die Mutter
kann einen Haushalt haben, nur: dass das Kind bitte beim Vater oder bei der
Mutter sein soll, das ist, glaube ich, schon halbwegs normal – denn ich
brauche nicht in Karenz zu gehen, wenn ich nicht das Kind in Obhut habe. Ich
denke also, da sollte man schon die Kirche ein wenig im Dorf lassen, liebe Frau
Kollegin Weinzinger! Ich habe selbst ein Kind großgezogen, und ich hätte meinem
Mann nicht Karenz gegönnt, wenn er sich nicht um das Kind kümmert. (Abg. Mag. Weinzinger: Das hat mit ... Haushalt nichts zu tun!)
Ich möchte weiters auch noch sagen, dass es natürlich eine Chance gewesen wäre, hier auch noch mehr in Richtung Väterkarenz zu tun. Aber ich denke, wir gehen Schritt für Schritt vor, und möchte erwähnen, dass wir die Elternteilzeit eingeführt haben, dass wir viele andere Leistungen eingeführt haben, auf die meine Kolleginnen und Kollegen noch eingehen werden, und dass gerade die Familienförderung – und das hat ja heute am Vormittag der Herr Finanzminister auch sehr klar ausgeführt – auf 5,3 Milliarden € steigt. Das heißt, die Familien sind uns in diesem Zusammenhang sehr, sehr wichtig.
Lassen Sie mich noch einen kurzen Blick, um das mit auf den Weg zu geben, auf Europa werfen: In Portugal besteht für Väter ein Anspruch auf fünf Tage nach der Geburt des Kindes, in Italien nur wenn die Mutter schwer erkrankt, in Frankreich haben Väter Anspruch auf drei Tage nach der Geburt und elf Tage innerhalb der ersten vier Monate. Was auch bei uns möglich ist: Väter können sehr wohl auch innerhalb dieser Zeit in Karenz gehen – das habe ich Ihnen schon gesagt.
Nichtsdestotrotz rufe ich natürlich dazu auf, dass immer mehr Väter den Mut finden, in Karenz zu gehen. Es sind eindeutig zu wenige Väter, auch wenn die Geburten steigen – aber vielleicht bringt es gerade die Steigerung der Geburtenrate mit sich, dass es auch mehr Väter gibt. Bei uns, in unserem Klub, haben wir jetzt einen ganz jungen Vater und auch einen zweiten, der in den nächsten Tagen mit seiner Frau ein Baby bekommt. Vielleicht sind sie auch ein gutes Vorbild.
In diesem Sinne: Es wäre schön, würden Sie
zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
18.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.