Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 154

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18.04

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Bemerkungen zu meiner Vorrednerin: Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass mehr Männer die Möglichkeit in Anspruch nehmen sollten, in Karenz zu gehen. Das Problem ist nur, dass sich auch genau während Ihrer Regierung der Kündigungsschutz für Väter vehement verschlechtert hat. Das heißt, es ist nicht nur notwendig, Mut zu haben, um in Karenz zu gehen, sondern es braucht ganz besonderen Mut, weil natürlich der Kündigungsschutz verkürzt worden ist. (Abg. Steibl: Das stimmt doch gar nicht ...!)

Natürlich stimmt es, Frau Kollegin: Der Kündigungsschutz ist verkürzt worden. Früher war der Kündigungsschutz so, dass der Vater, wenn er frühestens am Tag der Geburt des Kindes gemeldet hat, dass er einen Teil des Karenzurlaubes in Anspruch nehmen will, während dieser Zeit bis zum Ablauf seines Karenzteiles kündigungsgeschützt gewesen ist. Jetzt ist er es erst einen Monat, bevor er in Karenz geht. – Ich weiß, wovon ich rede, denn ich berate die Kolleginnen und Kollegen auch im Zusam­menhang mit der Karenz und mit der Väterkarenz. – Ich nehme aber hier das Positive heraus: Versuchen wir gemeinsam, dieses Gesetz zu ändern, damit auch mehr Männer in Karenz gehen! Da können wir vielleicht das eine oder andere gemeinsam tun.

Nun zum eigentlichen Punkt, zu dem ich zu sprechen habe. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal kurz die Sitzung des Gesundheitsausschusses Revue pas­sieren lassen und darf dazu zwei kritische Bemerkungen anbringen: erstens die kritische Bemerkung, dass der Gesundheitsbericht leider nicht ins Plenum gekommen ist, obwohl wir alle wissen, dass gerade die Gesundheit den Österreicherinnen und Österreichern sehr am Herzen liegt. Es hätte dieser Gesundheitsbericht sicherlich auch eine größere Öffentlichkeit verdient.

Meine zweite Kritik bezieht sich darauf, dass – so wie auch in vielen anderen Aus­schüssen, aber insbesondere im Gesundheitsausschuss – die Regierungsparteien alles das, was von der Opposition an Anträgen kommt, und sei es noch so gut, immer wieder vertagen. Das ist kein guter Stil, denn ich bin der Auffassung, man kann auch diesen Anträgen sehr viel Positives entnehmen und zu diesen Punkten gute Gesetze machen.

Betreffend die Regierungsvorlage, die Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist, darf ich berichten, dass wir der Veränderung zustimmen werden. Es bedarf ja der Anpassung auf Grund eines Verfahrens im Rahmen der Europäischen Union. Ich möchte aber doch kritisch anmerken, dass wir nicht glücklich damit sind, dass zwar einige Teile im Gesetz geschlechtsneutral formuliert worden sind, aber das Gesetz nach wie vor nicht durchgehend geschlechtsneutral formuliert worden ist, obwohl dies­bezüglich eine Stellungnahme der Frau Bundesministerin für Frauen und Gesundheit vorlag, auf die auch ich hier besonders hinweisen möchte.

Das Zweite, was ich ebenfalls kritisieren möchte, ist der Umstand, dass kein Katalog von Kriterien, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach einer Druckluftkrankheit wieder zurück an den Arbeitsplatz kommen könnten, aus­gearbeitet wird. Ich bin nämlich der Auffassung, dass davon die Männer genauso profitieren könnten wie die Frauen. Daher tut es mir Leid, dass wir hier nicht gemeinsam zu einer Einigung gelangen konnten.

Und zur Elternkarenz nur einen Hinweis: Hier wäre es wichtig, dass in den sicherlich sehr seltenen Streitfällen, in denen sich die beiden nicht einigen können, doch eine Streitfallregelung in die Richtung getroffen wird, dass hier den Frauen der Vorrang zu geben ist. Es tut mir Leid, dass dies nicht gelungen ist.

 


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