Wir werden dieser Gesetzesvorlage aber
trotzdem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.07
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Eine kurze Stellungnahme zu dem, was hier tatsächlich vorliegt: Es handelt sich um eine Regierungsvorlage, die eine Novellierung in Bezug auf die Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten enthält und das Mutterschutzgesetz 1979 ändert. Das ist auf Grund einer Rüge der Europäischen Kommission notwendig geworden. Es wird das Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen entfernt und die damit notwendig gewordenen Änderungen im Bereich der sanitären Einrichtungen verankert, und es werden auch, wie erwähnt, einige Begriffe abgeändert.
Es ist dies eine notwendige Novellierung,
und wir werden dazu die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.
18.08
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich bedanke mich für das offensichtlich breite Verständnis des Hohen Hauses für die notwendigen Änderungen, die substantiell von enden wollender Bedeutung sind. Insbesondere die Änderung des Väter-Karenzgesetzes wird in der Realität wenig an Veränderung bringen. Eine Vorrangstellung für die Mutter im Fall des Falles ist von der Europäischen Union als nicht EU-konform kritisiert worden.
Ein von Frau Abgeordneter Csörgits geforderter Streitbeilegungsmechanismus – sie haben dazu gesagt: wird nur selten in Anspruch genommen werden – ist etwas, was durchaus denkbar ist, aber wir wollen das nicht ohne Befassung der Sozialpartner und ohne ausführliche Diskussion machen, weil es ja im Falle des Falles doch einen Eingriff in sehr innerfamiliäre Angelegenheiten mit sich bringt. Aber wenn es für diese wenigen Fälle einen vernünftigen Mechanismus gibt, dann sind wir durchaus offen für einen Vorschlag der Sozialpartner.
Was jetzt die Kritik der Frau Abgeordneten Weinzinger betrifft, so meine ich, dass Ihnen der Schriftverkehr mit unserer Sektionschefin Szymanski gezeigt hat, dass wir, sehr geehrte Frau Abgeordnete, uns durchaus bemüht haben und hätten, schon jetzt im Schnellverfahren geschlechtsneutrale Formulierungen zu erarbeiten beziehungsweise zu bekommen. Aber wenn allein diese eine Verordnung mit 150 bis 170 Novellierungsanordnungen zu bearbeiten gewesen wäre – allein das zeigt Ihnen, dass hier ein Schnellschuss nicht angemessen gewesen wäre.
Eine Generalklausel, wie wir sie jetzt vorgesehen haben, ist nach den legistischen Richtlinien des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt zulässig. Aber die absehbare völlige Umarbeitung und Novellierung der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung wird selbstverständlich, so wie das von meinem Haus immer gehalten wird, geschlechtsneutrale Formulierungen umfassen, sodass ich Sie an dieser Stelle noch einmal bitten möchte, zu überlegen, ob Sie der anstehenden Novellierung nicht doch die Zustimmung erteilen können.