Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 164

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gesetz und das Bankwesengesetz zu ändern. Wir haben darüber eine sehr aufwendige Diskussion im Wirtschaftsausschuss geführt, und es hat sich gezeigt, dass die Materien relativ komplex sind.

Was sind denn die Ziele dieser Richtlinie? – Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist in erster Linie einmal die Harmonisierung des Versicherungsvermittlerrechts auf europäischer Ebene. Ein zweites Ziel ist auch die Umsetzung des Dienstleistungsfreiheits­gedan­kens, es geht also um die Liberalisierung dieser Dienstleistung, sowie letztlich auch darum, und das ist für uns besonders wichtig, den Konsumentenschutz zu verstärken und besonders hervorzuheben.

Was sind die Kritikpunkte? – Es gibt zahlreiche Kritikpunkte und schwierige Eckpunkte, die zu beseitigen wären. Ich möchte mich auf zwei von diesen konzentrieren. Der erste Punkt, der kritisch zu beleuchten ist, ist die Zusammenlegung der Gewerbe Makler und Agent – also ein ganz wichtiger Punkt –, die an sich völlig unterschiedliche Interes­sengruppen vertreten: der Makler die Kunden, der Agent sozusagen die Versicherer. Daher gibt es bei der Zusammenlegung, wie sie hier vorgesehen ist, sofort einmal größere Interessenkonflikte.

Der zweite wichtige Punkt ist der Wegfall des Doppelbetätigungsverbotes. Das ist auch problematisch, weil von Versicherungsseite sehr viel angeboten werden kann und der Kunde in große Schwierigkeiten gerät. Das wird zwar entschärft durch die Deklarie­rungspflicht, aber das ist trotzdem eine einseitige Benachteiligung des Kunden.

Besonders wichtig ist die Aufhebung der Mehrfachagentenstruktur, und zwar ohne Produktkonkurrenz. Bei den neuen Märkten, die hier entstehen – es handelt sich um den gesamten Vorsorgemarkt –, bedeutet das natürlich schon, dass große Verunsiche­rung auftritt.

Was sind die Konsequenzen? – Die erste Konsequenz ist, dass es zu einer wirklich nachhaltigen Verunsicherung der Versicherungskunden kommt. Das sind einmal die Konsumenten, aber das ist auch die Wirtschaft. Es ist völlig unklar, in welcher Funktion einem jemand gegenübersteht. Handelt es sich um einen Agenten, einen Makler oder einen Mehrfachagenten? Er muss sich zwar deklarieren, es ist aber unklar für den Kunden. Es entsteht so etwas wie ein Vermittler-Chamäleon, wie es jemand so schön bezeichnet hat: Er wechselt die Farbe, und ich weiß nicht mehr, mit wem ich es eigentlich zu tun habe.

Ein weiterer Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist, dass es zu einer Umkehrung der Rechtssicherheit kommt. Der Konsument, der Versicherungskunde verliert seinen ex ante-Schutz, denn er müsste nach der neuen Regelung seine Rechte im Nachhinein einklagen, und damit wechselt das Risiko die Seite. Das bedeutet, der Kunde hat sehr hohe Informationskosten bei steigender Rechtsunsicherheit und bei möglicherweise steigenden Rechtskosten.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch darüber diskutiert, dass sehr viele Rechts­unsicherheiten allgemeiner Natur sind. Es gibt Rechtsgutachten von Professoren, die Verfassungswidrigkeit und auch EU-Nichtkonformität festgestellt haben. Daher sind wir Sozialdemokraten gegen dieses Gesetz in der vorliegenden Form und bringen einen Abänderungsantrag ein, der für die zweite Lesung zu berücksichtigen wäre, und zwar im Wesentlichen mit zwei Punkten: die klare Trennung zwischen Makler und Agent, das ist die Sicherstellung, dass es zu keiner Zusammenführung der Gewerbe Makler und Agent kommt. Wir brauchen Transparenz und Sicherheit für die Versicherungs­kunden.

Wir sind klar für Wettbewerb, das möchte ich hier feststellen, weil wir sicher sind, dass Wettbewerb zu Innovation, zu Produktverbesserung und zu Qualitätsverbesserung


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