Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 205

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Frau Bundesministerin! Wir hatten im Justizausschuss die Gelegenheit, diese Regie­rungsvorlage zu erörtern, und ich möchte Ihnen noch einmal vor Augen halten, was wir schon besprochen haben, nämlich wie bedenklich der § 4 in seiner derzeitigen Fas­sung ist und dass es ohne den Abänderungsantrag meiner Fraktion nicht gehen wird, wenn man eine unser aller Intentionen entsprechende Regelung finden möchte.

Sie haben nach dem jetzigen Gesetzesvorschlag eine Entschädigung unter anderem dann ausgeschlossen, wenn jemand wesentliche entlastende Umstände verschwieg oder sonst gegen die Festnahme oder Anhaltung sprechende Gründe nicht vorbrachte oder einer ordnungsgemäßen Ladung nicht folgte. Sie sehen also den Ausschluss oder immerhin die Möglichkeit des Ausschlusses einer Entschädigung dann vor, wenn jemand von seinem Recht Gebrauch macht, zu schweigen, also einem Recht, das sogar in jedem Gendarmerieprotokoll im Eingang vermerkt ist. Jetzt kann man lang und breit darüber diskutieren, wie es auch im Justizausschuss bereits der Fall war, dass man auf Grund der Regierungsvorlage aus den Erläuternden Bemerkungen ohnedies irgendetwas anderes interpretieren könnte. Oder wie Kollege Donnerbauer sagt: Die Justiz wird schon nicht. – Diese Diskussion wäre müßig, wenn man – und das steht uns zu – eine intelligente Lösung findet, das so zu formulieren, wie wir es alle wollen. Diese intelligente Lösung findet sich in unserem Abänderungsantrag, und es steht Ihnen frei, dazuzulernen und auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Ihnen, Frau Ministerin, möchte ich aber doch vorhalten – und Sie darum ersuchen, das zu berücksichtigen, wenn es um die Abstimmung und um die Endfassung dieses Textes geht –, dass einerseits von Ihnen und von der Regierung argumentiert wird, dass unsere Gerichte nicht irren können und dass man sich auf die Gerichte verlässt, dass Sie aber andererseits im Rahmen der Verfahrenshilfe ein Rekursrecht des Revisors mit der Argumentation einführen: Die Gerichte sind ja doch nicht so genau, wenn man die Verfahrenshilfe prüft. – Wenn man bei der Verfahrenshilfe, bei der es nur ums Geld geht – und ich sage dazu: Geld ist auch wichtig –, so penibel ist und den Gerichten nicht ganz traut, dann sollte man umso skeptischer sein, wenn es um Justizirrtümer und um das höchste Gut geht, nämlich um die Freiheit.

Daher ersuche ich Sie, dass Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

 


20.55

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist auch schon über den Vertrag betreffend die Rechtshilfe mit Polen gesprochen worden. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Übernahme der Strafverfolgung einfach zwischen den Staatsanwaltschaften geregelt werden kann und daher eine wesentliche Vereinfachung im Bereich der Rechtshilfe erfolgt.

Zum Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz möchte ich festhalten, dass diese Novelle schon seit langem von den Sozialdemokraten eingefordert wurde. Im Grundsatz ist es ein Entwurf, der nicht zu hundert Prozent unsere Zustimmung findet. Kollege Jarolim hat daher einen Abänderungsantrag eingebracht, der vor allem § 3 und § 4 betrifft, und ich möchte Sie wirklich einladen, doch noch zur Einsicht zu kommen und Ihre Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag zu geben, denn dann würden wir, so glaube ich, wirklich ein sehr gutes Gesetz geschaffen haben.

Es geht doch schlussendlich darum – und das ist doch positiv zu bemerken –, dass wir nunmehr eine konventionskonforme Regelung des Ersatzanspruches haben, dass der


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