Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 211

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Unsere Zustimmung, unser Konsens beruht zweitens darauf, dass es insgesamt eine Verbesserung geben wird bei der österreichischen Art der Gruppenklage, da ja auch da noch ein Entwurf Ihres Ministeriums für nächstes Jahr von Ihrer Seite, Frau Bun­desministerin, zugesagt worden ist. Vor diesem Hintergrund gibt es also trotz kleinerer Bedenken unsererseits die Zustimmung. – Über die Bedenken im Zusammenhang mit der Verfahrenshilfe wird meine Kollegin Stoisits dann noch referieren. Im Falle des Revisors steht da möglicherweise eine gewisse Verfahrensverlängerung bei einzelnen Prozessen im Raum; das sollte man auch noch kurz besprechen.

So weit also unsere Zustimmung – und ich hoffe, dass Ihre Zusagen, Frau Ministerin, binnen Jahresfrist beziehungsweise im nächsten Jahr verwirklicht werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

21.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


21.12

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause! Ich schließe mich der Feststellung meiner Vorredner an, dass mit der Zivil­verfahrens-Novelle 2004 eine sehr wichtige Gesetzesmaterie geregelt wird. Es freut mich, dass wir darüber Konsens erzielen konnten und dass das gemeinsam beschlos­sen wird.

Ausdrücklich möchte ich anerkennen, dass diese Novelle, die ziemlich komplex ist und zum Teil sehr diffizile und wichtige Inhalte hat, sehr professionell durch das Bun­desministerium für Justiz, durch die Beamten dieses Hauses vorbereitet wurde.

Die drei wichtigen Schwerpunkte, die ich darin sehe, sind folgende: die Anpassungen an das Datenschutzgesetz, die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erleichterung des Zugangs zum Recht bei grenzüberschreitenden Streitsachen sowie die Ausdehnung von Musterprozessen über Geldforderungen hinaus.

Kurz ein Schlaglicht darauf: Wir wissen, dass Verbandsmusterprozesse mittlerweile ein sehr wesentliches Instrument sind, und zwar als eine Art „Testverfahren“ zur Abklärung der materiellen Rechtslage im Interesse breiter Bevölkerungskreise, was sich ja auch durchaus bewährt hat. Ich bin mir dessen sicher, wir stimmen auch überein darin, dass sich Verbandsklagen in der Praxis bestens bewährt haben.

Es ist daher sehr sinnvoll und auch geboten gewesen, dass als Gegenstand eines solchen „Testverfahrens“ – wenn ich es noch einmal so nennen darf – künftig nicht nur Geldforderungen, sondern auch Ansprüche anderer Art gelten können, insbesondere etwa Herausgabeansprüche, wobei wir ja wissen, dass da bisher ein Defizit bestanden hat, dass diese nicht Gegenstand solcher Verfahren werden konnten.

Zum Abschluss möchte ich auch meine Zustimmung beziehungsweise Unterstützung dazu geben, dass wir in Bezug auf Schadensfälle, die eine Vielzahl von Einzel­per­sonen betreffen und die in den letzten Jahren mehr geworden sind, dass wir in Bezug auf so genannte Massenklagen, die sich dann daraus entwickeln, prüfen, welche Regelungen es geben kann, um diese künftig ökonomischer durchführen zu können, und zwar mit geringerem Prozessrisiko für den Einzelnen.

Auf der anderen Seite müssen wir jedoch auch darauf achten, dass niemandem – eben bei Fällen der Hemmung von Einzelverfahren – das Klagsrecht genommen wird. Es darf also keine Zwangsbeglückung für den Einzelnen daraus werden.

 


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