Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 210

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21.08

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Kollege Jarolim hat Recht. Es ist auf den ersten Blick nicht sehr spektakulär, was hier gemacht wird.

In Wirklichkeit handelt es sich um eine ganz feine, präzise, sehr schwierige Arbeit, unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes die Justizgesetze anzupassen. Ich möchte schon jetzt Frau Dr. Kloiber danken, dass sie das mit jenem Feingefühl und auf Basis jener juristischen Kenntnisse gemacht hat, die typisch für das Justizministerium sind, denn dazu muss man wirklich auch Verfassungsverständnis haben. Das Justiz­ministerium hat schön öfters bewiesen, dass es gerade in diesem Bereiche die richtigen Sensoren zum richtigen Zeitpunkt einsetzt.

Es ist auch erfreulich, dass die Verfahrenshilfe jetzt international ausgebaut wird. Das ist insofern nicht unbedingt selbstverständlich, als die Verfahrenshilfe, so wie sie in Österreich praktiziert wird, ein Unikum ist. Wenn sich diese Praxis in Europa ausweitet, dann ist das eine gute Visitenkarte für uns und von uns.

Zur Jurisdiktionsnorm wurde schon gesprochen. Das war im Prinzip richtig. Betreffend WEB sind wir noch nicht ganz durch, da müssen wir noch andere Regelungen nach­justieren.

Was nicht untergehen soll, ist die Tatsache, dass nunmehr auch im Zivilprozess Video­einvernahmen durchgeführt werden können. Diesbezüglich hat es Bedenken gegeben, wir haben das genau diskutiert. Tatsache ist, dass das eine unglaubliche Verfahrens­beschleunigung und Effizienzsteigerung bedeutet. Es gibt nunmehr keine Rechts­hilfeersuchen und keine Aktenversendungen mehr. Der Richter gewinnt einen persön­lichen Eindruck, ein zweiter Richter ist nicht erforderlich. Die Parteien haben ein persönliches Fragerecht, auch ein ergänzendes Fragerecht, was es bisher nicht gegeben hat. Es gibt keine Anreisen und keine Spesen für Anreisen mehr. Es gibt also weniger Kosten, es geht schneller und das Verfahren ist sicherer geworden.

Vielen Dank für dieses legistische Meisterstück! Ich danke auch für den allseitigen Konsens. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja bereits betont, dass es einen Konsens gibt, allerdings bezieht sich dieser wirklich nur auf unstrittige Punkte, nämlich auf die Verbesserung des Datenschutzes, die Einführung einer Videovernehmung, die Änderung der Verfahrenshilfe und die Verbesserung der Verbandsklage. Dieser Konsens, Frau Ministerin Miklautsch, ist sozusagen eine Vor­leistung unsererseits im Vertrauen auf die Tätigkeit Ihres Hauses und im Vertrauen auf Ihre Tätigkeit höchstpersönlich, dass Sie nämlich Ihre Zusage einhalten, dass wir bis Dezember für laufende Massenverfahren – WEB wurde ja schon genannt – einen Entwurf des Ministeriums für die Änderung des Zivilrechts vorliegen haben werden, einen Entwurf, mit dem eine Vereinfachung bei den Massenverfahren im Hinblick auf Unterbrechung der Frist möglich werden wird. Wir vertrauen da auf Sie, und ich hoffe, Frau Ministerin, Sie halten Wort; ich hoffe weiters, dass das binnen Jahresfrist verbessert werden wird, eben im Sinne derjenigen, die uns diesen Vorschlag über­mittelt haben.

 


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