Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 209

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Ein wichtiger Punkt betrifft die Verbandsklageregelungen. Es geht hier um jene im Konsumentenschutzgesetz im § 29 angeführten Verbände, die klagsberechtigt sind. Im Hinblick auf die Musterprozesse werden die abtretbaren Ansprüche so wahrge­nommen, dass es mehr Effizienz gibt und dass die Verbände ihre Möglichkeiten besser wahrnehmen können.

Dazu sind ein paar Tage vor dem Ausschuss die Rechtsschutzversicherungen auf uns zugekommen und wollten auch noch eine Änderung im Hinblick auf Massenverfahren haben. Sie haben uns einen Abänderungsvorschlag gemacht, dass bei den Massen­verfahren, die gleichartig sind, ein Musterprozess geführt wird und alle anderen Ver­fahren gehemmt sind. Wir haben diesen Zuruf ein paar Tage vor dem Ausschuss nicht umgesetzt, aber wir nehmen das Problem ernst und haben dafür einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustande gebracht, weil man sich schon anschauen muss, ob diese Hemmung auch im Interesse aller Parteien ist oder nur zum kostengünstigen Rechtsschutzverfahren führt.

Ich bin froh darüber, dass wir hier wieder einen Vier-Parteien-Konsens erreichen konn­ten und damit mehr Effizienz im Justizbereich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


21.06

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Minister! Herr Präsident! Das Ganze ist relativ unspektakulär. Es gibt eine Reihe von Regelungen, die hier relativ einstimmig und außer Streit stehend umgesetzt werden.

Ich möchte nur zur Frage der Verbandsklagen und auch zu den Vorschlägen der Versicherungswirtschaft eine Bemerkung machen. Es ist auch der VKI mit einem Vorschlag herangetreten. Ich würde davor warnen, so aus der Hüfte geschossen, wie es hier den Eindruck macht, eine Gesetzgebung auf den jeweiligen Fall – es geht um die WEB-Fälle – durchzusetzen.

Es ist notwendig, dass man sich genau anschaut, welche Notwendigkeiten sich ergeben, weil in Wirklichkeit Massenverfahren natürlich schon etwas sind, wo man Sorge dafür tragen muss, dass nicht in der ganzen epischen Breite eingebracht wird, dass nicht jeder, der betroffen ist, eine Klage einbringen soll und muss, dass aber gleichermaßen für alle Anspruchsberechtigten Verjährungshemmungen eintreten.

Ich stelle mir die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, dass man bei einigen wichtigen Rechts­fragen, weil letztlich diese Verbandsklagen auch immer alle Instanzenwege durch­gehen, ein Instrument schafft, mit dessen Hilfe es betreffend die Klärung von für eine große Zahl von Personen wichtigen Rechtsfragen direkt die Möglichkeit einer Anfrage an den OGH gibt. Vielleicht könnten wir im Rahmen der Weiterentwicklung der der­zeitigen Instrumente auch einen Weg finden, durch eine relativ rasche Klärung der Rechtsfragen große Verfahren verkürzt und vor allem schneller abzuwickeln.

Ansonsten werden wir dem zustimmen, und es gibt dazu nichts mehr zu sagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


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