Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 208

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Ge­setzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetz­entwurf wird somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 637 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (613 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außer­streitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Rechts­anwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2004) (638 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (403 d.B.): Verein­barung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (639 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 379/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des Grunderwerbssteuergesetzes“ (640 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist wiederum Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


21.03

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Tagesordnungspunkt 13 ist die Zivilverfahrens-Novelle 2004. Sie befasst sich mit der Umsetzung des Datenschutzgesetzes 2002. Dabei geht es darum, dass die Akte der Gesetzgebung auch dem Datenschutzgesetz unterliegen, die ja bisher von der Datenschutzkommission ausgenommen waren.

Weiters geht es darum, dass die Prozesskostenhilfe in grenzüberschreitenden Streit­sachen geregelt wird. Verfahrenshilfe soll sich nun nicht nur auf Prozesse im eigenen Land beschränken. Denken Sie etwa an Unterhaltsverfahren, die gelegentlich auch über das Ausland geführt werden! Auch da soll es jetzt Verfahrenshilfe geben.

 


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