Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf wird somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 637 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es
ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
13. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (613 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die
Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Bundesgesetz zur
Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Jänner 1977 über
die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, das
Grundbuchsumstellungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz,
das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Rechtsanwaltstarifgesetz,
das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und
Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2004)
(638 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (403 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über
zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
geändert wird (639 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den
Antrag 379/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes“ (640 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist wiederum Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
21.03
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Tagesordnungspunkt 13 ist die Zivilverfahrens-Novelle 2004. Sie befasst sich mit der Umsetzung des Datenschutzgesetzes 2002. Dabei geht es darum, dass die Akte der Gesetzgebung auch dem Datenschutzgesetz unterliegen, die ja bisher von der Datenschutzkommission ausgenommen waren.
Weiters geht es darum, dass die Prozesskostenhilfe in grenzüberschreitenden Streitsachen geregelt wird. Verfahrenshilfe soll sich nun nicht nur auf Prozesse im eigenen Land beschränken. Denken Sie etwa an Unterhaltsverfahren, die gelegentlich auch über das Ausland geführt werden! Auch da soll es jetzt Verfahrenshilfe geben.