Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 213

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Reisekostenersatz für Verfahrenshilfe genießende Parteien auch für Österreicherinnen und Österreicher geben wird und so eine Inländerdiskriminierung verhindert wurde. Danke vielmals dafür!

Ich möchte auch darauf hinweisen – Kollegin Stoisits wollte noch etwas vorbringen, ist aber jetzt nicht da –, dass ich der festen Überzeugung bin, dass bei Kosten, die sich für Pauschalvergütungen in Höhe von derzeit 16 Millionen € – das wird mehr werden – und für Sachverständige und Zeugen in Höhe von 10 Millionen € bewegen, eine Überprüfung, mittels zweiseitigen Rekurses bekämpfbar, durch einen Revisor durchaus gerechtfertigt erscheint. Ich gehe davon aus, dass davon einerseits ohnehin selten Gebrauch gemacht wird, andererseits auch befürchtete Verfahrensverzögerungen aus­bleiben werden. Ich finde es absolut gerechtfertigt, dass man bei diesen finanziellen Dimensionen eine solche Überprüfung für Mittel, die der Bund ausgibt, ermöglicht. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


21.21

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes Stellung nehmen. Zwei Punkte dazu.

Erster Punkt: das Register und sonstige Geschäftsbehelfe beziehungsweise der Daten­schutz in der Angelegenheit der Gerichtsbarkeit. Ich beurteile diese Maßnahme grundsätzlich positiv, so wie die gesamte Novelle natürlich. Durch den technischen Fortschritt im EDV-Zeitalter ist es nur logisch, dass diese Art der Arbeit auch in die Arbeit der Justiz einfließt und vor allem der Gebrauch geregelt wird. Die Verwendung der EDV bedeutet für die Beschäftigten innerhalb der Justiz eine erhebliche Arbeits­erleichterung und verbesserte Arbeitsbedingungen, wobei es natürlich auch wieder zu Nachteilen kommt: Es werden viele, vor allem Kanzleikräfte, nicht mehr benötigt, und das wiederum betrifft vorwiegend Frauen.

Kritisieren muss ich allerdings auch die Tatsache, dass das Register schon eine ganze Zeit ohne klare Richtlinie verwendet wird. Nicht geregelt ist zum Beispiel, welche Register geführt werden, welche Angelegenheiten einzutragen sind, wie lange was wo aufbewahrt werden muss, und so weiter. Ohne Regelungen sind Manipulationen leicht möglich.

Und damit wir wissen, wovon wir reden: Über eine Namensabfrage kann nachgesehen werden, welche Verfahren anhängig sind, und zwar österreichweit. Österreichweit kann auf alle Verfahrensschritte zugegriffen werden. Damit muss meiner Meinung nach sehr sensibel umgegangen werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den EKIS-Skandal. Wie leicht können derartige Systeme missbräuchlich verwendet werden!? So etwas möchte ich in der Justiz nicht erleben müssen. Das müssen wir verhindern zum Schutz der Betroffenen, aber auch zum Schutz der Beschäftigten, die möglicherweise zu Unrecht verdächtigt werden.

Meinen Informationen zufolge werden die Zugriffe auf das Register zwar protokolliert, aber es gibt wenig bis keine Information darüber, ob und wie dies auch kontrolliert wird. Alle innerhalb der Justiz haben Zugriff, und das ist ein sehr unüberschaubarer Kreis.

Ich hoffe sehr, Frau Ministerin, dass Sie sich darüber im Klaren sind, was das alles bedeutet.

Der Datenschutz in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit ist ja in der Regierungs­vorlage sehr gut geregelt worden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zum Schutz


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