Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten Jahre haben uns eines Besseren belehrt: Die Gauner in diesem Bereich haben Defizite und Schutzlücken erkannt. Das Bauträgervertragsgesetz weist – und das wurde durch eine große Untersuchung nachgewiesen – zahlreiche Schutzlücken und Defizite auf. Geschädigte bei einem Bauträgerkonkurs, der immer wieder stattfindet, gleichgültig, ob in Tirol, in Salzburg oder in Wien, sind einerseits gutgläubige WohnungskäuferInnen und andererseits – und ich betone das – die unbesicherten Professionisten, die das Restrisiko trifft.
Wenn jetzt jemand von Ihnen meint, es handle sich dabei um Einzelfälle, dann muss ich dies berichtigen: Diese Fälle sind durch das System des Bauträgervertragsgesetzes vorprogrammiert. Das Problem, das wir derzeit haben, ist, dass Konkurse von Bauträgern zu Lasten von WohnungskäuferInnen und ProfessionistInnen enorm zugenommen haben.
Einige Beispiele: In Tirol haben die Lücken im Bauträgervertragsgesetz mit dem Konkurs der zwei größten Bauträger Tirols besondere Brisanz erlangt. Das waren Domizilbaufirmen. Zahlreiche Professionisten und Wohnungskäufer wurden geschädigt. Ähnlich ist die Situation in Salzburg nach dem Konkurs des Bauträgers Gassner, der sich in Florida mit seinen Immobilien verspekuliert hat. Übrig geblieben sind wiederum die Professionisten und die Käufer.
Die Arbeiterkammer Tirol hat – und ich betone das; es war Präsident Dinkhauser! – Universitätsprofessor Dr. Helmut Böhm beauftragt, in einem Gutachten die Schutzlücken im Bauträgervertragsgesetz herauszuarbeiten. Anhand von einzelnen Problemfällen hat Professor Böhm über 20 Schutzlücken herausgefunden. Eine dieser Schutzlücken hat er auch in den Rücktrittsfristen des Bauträgervertragsgesetzes herausgefunden, und dieser Initiativantrag von mir lautet eben, diese Rücktrittsfristen von sieben Tagen auf vierzehn Tage zu erweitern.
Ich sehe diesen Antrag allerdings – und das sage ich sehr offen –, wenn Sie so wollen, als „Trägerrakete“, weil ich glaube, dass wir in diesem Hohen Haus auf Basis des vorliegenden Gutachtens die Defizite und Problemstellungen im Bauträgervertragsgesetz diskutieren sollten.
Es gibt dazu auch einen sehr ausführlichen Entschließungsantrag von meiner Seite, wo die grundsätzlichen Forderungen bereits herausgearbeitet wurden und in der Entschließung enthalten sind.
Was sind nun diese Probleme? – Es geht um die sofortige Abschaffung der alleinigen Sicherung durch grundbücherliche Maßnahmen. Man benötigt einfach begleitende Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise in Form einer Fertigstellungsgarantie beziehungsweise einer Bankgarantie oder Versicherung.
Es ist auch eine Neuregelung notwendig, weil sich Banken – und das hat sich in Tirol herausgestellt –, nämlich die Banken der Bauträger, regelmäßig im Konkursfall weigern, Liegenschaften pfandlastenfrei zu stellen, wenn der Erwerber nicht den gesamten Kaufpreis bezahlt hat, aber das Objekt nur zum Teil – ich betone: nur zum Teil! – errichtet ist.
Ein weiteres großes Problem, insbesondere, was Gewährleistungsprobleme betrifft, ist, dass die letzte Rate, wie es im Plan nach dem Bauträgervertragsgesetz enthalten ist, erst bei gänzlicher Fertigstellung der Einheit samt Außenanlagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu bezahlen ist.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte natürlich die Liste der Bespiele noch erweitern. Ich glaube, dass wir im Justizausschuss auf Basis des vorliegenden Gutachtens diese Probleme diskutieren sollten und versuchen sollten,