Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 221

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gemeinsam zu einer Regelung zu kommen, wie damals beim Bauträgervertragsgesetz. Es geht einerseits um geschädigte Konsumenten, und es geht andererseits um ge­schädigte unbesicherte Professionisten. Ich hoffe, dass wir gemeinsam zu einer Lösung kommen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.49

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


21.49

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Antrag, das Bauträgervertragsgesetz zu ändern, zielt im Wesent­lichen, wie wir es schon gehört haben, darauf ab, dass gutgläubige Wohnungskäuferin­nen und -käufer bei einem allenfalls eintretenden Bauträgerkonkurs nicht geschädigt werden.

So stellte der OGH unlängst in einem Urteil fest, dass Absicherungen im derzeitigen Bauträgervertragsgesetz nur begrenzte Sicherheit bieten. Beispiele von Konkursen von Bauträgern – Kollege Maier hat schon einige genannt –, durch welche zahlreiche KonsumentInnen geschädigt wurden, haben die Lücken im bestehenden Gesetz deutlich aufgezeigt. Deshalb steht die ÖVP diesem Antrag offen und positiv gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.)

Um die Lücken beim Erwerb einer Wohnung darzustellen, wurde die erwähnte Studie von der Arbeiterkammer Tirol in Auftrag gegeben. Universitätsprofessor Dr. Böhm hat die Lücken aufgezeigt. Eine der gravierendsten Schwächen dieses Gesetzes liegt, so denke ich, im grundbücherlichen Sicherungsmodell.

Auf Grund der Formulierung im Gesetz entstehen eben solche Probleme. Ich möchte das an einem Beispiel zum besseren Verständnis verdeutlichen: Der Bauträger geht in Konkurs, der Erwerber hat noch nicht den gesamten Kaufpreis gezahlt, das Objekt ist noch nicht fertig gestellt. In diesem Fall müsste der Erwerber zunächst die Bank des Bauträgers zufrieden stellen und den Bau auf eigene Kosten fertig stellen lassen.

Das sind natürlich problematische Verhältnisse. Wie bereits anhand einiger Beispiele aufgezeigt wurde, sind die Konkurse von Bauträgern keine Einzelfälle. Daher muss etwas getan werden, es besteht Handlungsbedarf.

Dieses Gesetz ist ein junges Gesetz, das einer Evaluierung bedarf. Deshalb soll es nicht nur punktuell überarbeitet, sondern auch einer Gesamtschau zugeführt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es sollen all die Erfahrungen eingebracht werden, und im Bundesministerium soll dann auch die Studie von Dr. Böhm mit berücksichtigt werden, und dann soll das Ergebnis vorgelegt werden. Wir sind sicher alle froh, dass dies nun endlich geschieht, und ich bin überzeugt davon, dass dem Justizausschuss eine gute Lösung vorgelegt wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.52

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


21.52

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Grund­sätzlich ist von meinen Vorrednern schon das meiste zum Thema Bauträgervertrags­gesetz gesagt worden. Ich glaube auch, dass es sich dabei im Grunde genommen um ein gutes Gesetz handelt. Dass jetzt nach sieben Jahren Lücken, die es durchaus da oder dort gibt, zu schließen sind, ist klar. Es ist oft so, dass für die ordentlichen und gut


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