Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen und
des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit dem
Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische
Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Ursache für das bisherige Scheitern des
Projektes Chipkarte war die Nichtausübung der Aufsichtspflicht durch die
Aufsichtsbehörden. Der Höhepunkt der politischen „Verantwortungslosigkeit“
manifestierte sich in einer Auseinandersetzung hinsichtlich der Zuständigkeit
für die Missstände in dieser Causa. So richteten sich Minister Haupt und
Ministerin Rauch-Kallat wechselseitig über Nachrichtenagenturen aus, wer für
die skandalösen Zustände bei der Durchführung des Projektes zuständig sei. Im
Laufe dieser Auseinandersetzung wurde der staunenden Bevölkerung mitgeteilt,
dass Minister Haupt sämtliche Problemstellungen bestens bekannt sind und
darüber ein Bericht der internen Revision des BMSG und BMGF existiere.
Die Ausschreibung des
Chipkarten-Projektes erfolgte im Jahr 2000 und wurde von externen Experten
unter Mitarbeit von Bediensteten des Hauptverbandes durchgeführt. Erst
Anfang 2001 gründete der Hauptverband die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs-
und Errichtungsgesellschaft mbH (SV-ChipBE). Der Aufsichtsrat der SV-ChipBE
setzte sich aus Funktionären der Sozialversicherungsträger und der
Privatwirtschaft zusammen. Der Hauptverband war im Aufsichtsrat nicht
vertreten. In dieser Gesellschaft waren 2002 im Jahresdurchschnitt
17 Personen beschäftigt, 5 davon waren vom Hauptverband dienstzugeteilt.
In einem Konzept des Hauptverbandes aus dem Jahre 2000 wurden allerdings
nur 7 Fachexperten für die zu errichtende Betriebsgesellschaft für
notwendig erachtet. Nach Ansicht des Rechnungshofes war der Personalstand viel
zu hoch.
Im
Jahre 2002 hatte der Hauptverband eine sogenannte Informationsaktion mit
dem Hauptzweck gestartet, die persönlichen Daten der Sozialversicherten zu
aktualisieren. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 3,6 Millionen Euro,
diese sind aufgrund der Projektverzögerung als verlorener Aufwand anzusehen.
Der Hauptverband ließ im Frühjahr 2000 von einem externen Berater ein eigenes Handbuch für das Gesamtmanagement Chipkarte und einen Leitfaden für dieses Projekt erstellen. Grundlage war das für die Sozialversicherungsträger verbindliche EDV-Handbuch, das derselbe Berater erstellt hatte. Die Kosten für beide Unterlagen betrugen 62.000 Euro. Der Rechnungshof kritisierte weiters die Erstellung eines Gutachtens in nur 2 Tagen über die wirtschaftlichen Kosten eines Aufschubs der Auftragsvergabe des Chipkarten-Projektes um rund 4.400 Euro.
Ein Gutachten
im Dezember 2000 über die Kostentragungspflicht bei dem Auftrag zur
Entwicklung und Implementierung des Chipkarten-Systems durch die Sozialversicherungsträger
wurde um rund 7.900 Euro durch den Hauptverband beauftragt. Die Feststellung
der Kostentragungspflicht war absolut entbehrlich, weil der Hauptverband als
Auftraggeber jedenfalls die Kosten zu tragen hat.
Die
Bewertungskommission zur Prüfung der Anbote im Rahmen der Ausschreibung des
Chipkarten-Projektes berechnete für die gesonderte Bezahlung von Wegzeiten den
gleichen Satz wie für eine Arbeitsstunde, dies im Gesamtausmaß von
30.000 Euro.
Obwohl für die Gesamtbewertung des Bestbieters die Zeitdauer mit 20 % Gewichtung berücksichtigt wurde, ersuchte das beauftragte Bieterkonsortium EDS/ORGA bereits