Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 224

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Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen und des Hauptverbandes der Sozialversiche­rungs­träger im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sach­verhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Ursache für das bisherige Scheitern des Projektes Chipkarte war die Nichtausübung der Aufsichtspflicht durch die Aufsichtsbehörden. Der Höhepunkt der politischen „Verantwortungslosigkeit“ manifestierte sich in einer Auseinandersetzung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Missstände in dieser Causa. So richteten sich Minister Haupt und Ministerin Rauch-Kallat wechselseitig über Nachrichtenagenturen aus, wer für die skandalösen Zustände bei der Durchführung des Projektes zuständig sei. Im Laufe dieser Auseinandersetzung wurde der staunenden Bevölkerung mitgeteilt, dass Minister Haupt sämtliche Problemstellungen bestens bekannt sind und darüber ein Bericht der internen Revision des BMSG und BMGF existiere.

Die Ausschreibung des Chipkarten-Projektes erfolgte im Jahr 2000 und wurde von externen Experten unter Mitarbeit von Bediensteten des Hauptverbandes durchgeführt. Erst Anfang 2001 gründete der Hauptverband die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft mbH (SV-ChipBE). Der Aufsichtsrat der SV-ChipBE setzte sich aus Funktionären der Sozialversicherungsträger und der Privatwirtschaft zusammen. Der Hauptverband war im Aufsichtsrat nicht vertreten. In dieser Gesellschaft waren 2002 im Jahresdurchschnitt 17 Personen beschäftigt, 5 davon waren vom Hauptverband dienstzugeteilt. In einem Konzept des Haupt­verbandes aus dem Jahre 2000 wurden allerdings nur 7 Fachexperten für die zu errichtende Betriebsgesellschaft für notwendig erachtet. Nach Ansicht des Rech­nungshofes war der Personalstand viel zu hoch.

Im Jahre 2002 hatte der Hauptverband eine sogenannte Informationsaktion mit dem Hauptzweck gestartet, die persönlichen Daten der Sozialversicherten zu aktualisieren. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 3,6 Millionen Euro, diese sind aufgrund der Projektverzögerung als verlorener Aufwand anzusehen.

Der Hauptverband ließ im Frühjahr 2000 von einem externen Berater ein eigenes Handbuch für das Gesamtmanagement Chipkarte und einen Leitfaden für dieses Projekt erstellen. Grundlage war das für die Sozialversicherungsträger verbindliche EDV-Handbuch, das derselbe Berater erstellt hatte. Die Kosten für beide Unterlagen betrugen 62.000 Euro. Der Rechnungshof kritisierte weiters die Erstellung eines Gutachtens in nur 2 Tagen über die wirtschaftlichen Kosten eines Aufschubs der Auftragsvergabe des Chipkarten-Projektes um rund 4.400 Euro.

Ein Gutachten im Dezember 2000 über die Kostentragungspflicht bei dem Auftrag zur Entwicklung und Implementierung des Chipkarten-Systems durch die Sozialversiche­rungsträger wurde um rund 7.900 Euro durch den Hauptverband beauftragt. Die Feststellung der Kostentragungspflicht war absolut entbehrlich, weil der Hauptverband als Auftraggeber jedenfalls die Kosten zu tragen hat.

Die Bewertungskommission zur Prüfung der Anbote im Rahmen der Ausschreibung des Chipkarten-Projektes berechnete für die gesonderte Bezahlung von Wegzeiten den gleichen Satz wie für eine Arbeitsstunde, dies im Gesamtausmaß von 30.000 Euro.

Obwohl für die Gesamtbewertung des Bestbieters die Zeitdauer mit 20 % Gewichtung berücksichtigt wurde, ersuchte das beauftragte Bieterkonsortium EDS/ORGA bereits


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