im April 2001 – vier Monate
nach Auftragserteilung – um Verschiebung projektrelevanter Termine.
Angesichts der immer offensichtlicher
werdenden Terminverzögerungen forderte die SV-ChipBE im März 2002 von der
Bietergemeinschaft die Zahlung einer Konventionalstrafe und beauftragte einen
externen Gutachter zur Feststellung des Projektes Ist-Stand.
Bis zum Projektende (durch Auflösung des
Vertrages) im Frühjahr 2003 wurden mindestens 6 Millionen Euro durch
die SV-ChipBE erfolglos aufgewendet.
Nach Rücktritt des Hauptverbandes vom
Vertrag mit EDS/ORGA erfolgte im August 2003 die Neuausschreibung des
Chipkarten-Systems mit dem ersten von mehreren Teilprojekten.
Zu Beginn des neuen Projektes e-card gab
es weder einen Beschluss der Geschäftsführung des Hauptverbandes, noch eine
Zustimmung des Aufsichtsrates der SV-ChipBE über das voraussichtliche
Investitionsvolumen von weit über 100 Millionen Euro. Es ist nunmehr davon
auszugehen, dass die voraussichtlichen Projektkosten (Errichtungskosten und
Projektnebenkosten) mehr als 125 Millionen Euro betragen werden. Einen
extrem hohen Kostenbestandteil stellen die Projektnebenkosten dar, die aus der
Projektvergabe, Projektbegleitung und Projektkontrolle resultieren.
In der SV-ChipBE stieg die Zahl der
Angestellten und Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis im Jahr 2003 auf 25,
bzw. im Jahr 2004 auf 45 Mitarbeiter. Ebenso ist für das
Jahr 2004 ein Sachaufwand von rund 2,3 Millionen Euro für externe
IT-Experten budgetiert. Die Gehälter der Beschäftigten dieses
Errichtungsunternehmens liegen weit über jenen der Bediensteten des
Hauptverbandes. So betrug der Gesamtbezug eines Prokuristen für „Leitung und
Technik“ im Jahr 2003 rund 177.000 Euro.
Beauftragung eines Programmdirektors:
Ab Mai 2003 wurde aufgrund eines
mündlichen Vertrages ein sogenannter „Programmdirektor“ beauftragt. Unklar war
seine Stellung gegenüber den Geschäftsführern der SV-ChipBE und seine
Weisungsbefugnisse.
Im
Dezember 2003 wurde ohne Beachtung der Vorschriften nach dem Bundesvergabegesetz
ein schriftlicher Honorarvertrag des Programmdirektors mit der SV-ChipBE
geschlossen und ein Gesamthonorarrahmen für seine Tätigkeit bis Ende 2005
mit 654.000 Euro veranschlagt. Ein Ausschreibungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz
wurde nicht durchgeführt.
Beauftragung
einer Forschungsgruppe:
Durch den Hauptverband und später durch die SV-ChipBE wurde eine Forschungsgruppe der TU Wien mit der Bezeichnung RISE, die sich später als Verein konstituierte anfangs ohne schriftliche vertragliche Vereinbarung beauftragt. Die Beauftragung über 2,3 Millionen Euro erfolgte als Direktvergabe und daher nicht nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.
Die sechs Mitglieder der
Kapitalvertreter des Aufsichtsrates traten daraufhin im Jänner 2004 von
ihrer Funktion zurück. Für den Rücktritt nannten sie folgende Gründe:
1. die rechtswidrige Beauftragung der
RISE;
2. die Verletzung der
Informationspflicht der kaufmännischen Geschäftsführung gegenüber dem
Aufsichtsrat;
3. mangelndes Kommunikationsvertrauen zwischen dem Gesellschafter Hauptverband und dem Aufsichtsrat, weil die Geschäftsführer des Hauptverbandes fallweise in die