Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 223

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Meine Damen und Herren! Gerade für die ländliche Bevölkerung sind die Bauträger von eminenter Bedeutung. Sie leisten einen großen Beitrag zum sozialen Wohnbau. Wir brauchen diesen Beitrag, um für Otto Normalverbraucher zu Immobilien zu kom­men. Die Entscheidung, eine Wohnung anzukaufen – und diese Entscheidung ist schwer –, treffen die meisten Familien nur einmal. Sie brauchen unseren Schutz, und ich darf Sie bitten, diesen Schutz vorerst mit der 14-tägigen Rücktrittsfrist raschest umzusetzen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen und der ÖVP.)

21.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 454/A dem Justizausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesminis­teriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicher­heit und Generationen sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Planung, der Vorbereitungshandlungen, der Vertragsverhandlungen, der Vergaben sowie insgesamt der Durchführung des Projektes Chipkarte (e-card) ab der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens durch Einladung von fünf Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Kräuter und KollegInnen gemäss § 33 GOG betref­fend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sowie des Hauptverban­des der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Planung, der Vorbereitungshandlun­gen, der Vertragsverhandlungen, der Vergaben sowie insgesamt der Durchführung des Projektes Chipkarte (e-card) ab der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfah­rens durch Einladung von fünf Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des


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