Meine Damen und
Herren! Gerade für die ländliche Bevölkerung sind die Bauträger von eminenter
Bedeutung. Sie leisten einen großen Beitrag zum sozialen Wohnbau. Wir brauchen
diesen Beitrag, um für Otto Normalverbraucher zu Immobilien zu kommen. Die
Entscheidung, eine Wohnung anzukaufen – und diese Entscheidung ist
schwer –, treffen die meisten Familien nur einmal. Sie brauchen unseren
Schutz, und ich darf Sie bitten, diesen Schutz vorerst mit der 14-tägigen
Rücktrittsfrist raschest umzusetzen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen und der ÖVP.)
21.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise
den Antrag 454/A dem Justizausschuss zu.
Die Tagesordnung
ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über
den Antrag der Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hinsichtlich
der Planung, der Vorbereitungshandlungen, der Vertragsverhandlungen, der
Vergaben sowie insgesamt der Durchführung des Projektes Chipkarte (e-card) ab
der Einleitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens durch Einladung von fünf
Bewerbern zur Anbotslegung im Februar 2000.
Da dieser Antrag
inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung
durch den Schriftführer.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Doris Bures,
Dr. Kräuter und KollegInnen gemäss § 33 GOG betreffend die
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1
einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Prüfung der Gebarung des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen sowie des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Planung, der Vorbereitungshandlungen,
der Vertragsverhandlungen, der Vergaben sowie insgesamt der Durchführung des
Projektes Chipkarte (e-card) ab der Einleitung eines entsprechenden
Vergabeverfahrens durch Einladung von fünf Bewerbern zur Anbotslegung im
Februar 2000.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des