Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 79. Sitzung / Seite 115

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freuen werden, dass 19 der anerkannten Gegengeschäfte für die Steiermark anerkannt werden konnten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.40

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner in dieser Kurzdebatte ist Herr Abgeord­neter Dr. Pilz. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten.

 


15.40

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Nur wenige kurze Feststellungen. Zum Ersten: Am 21. Juli 2004 hat das Bundesministerium für wirt­schaftliche Angelegenheiten der Firma Ernst & Young eine Liste der Gegengeschäfte und Kopien der Firmenbestätigungen für die Gegengeschäfte übergeben, sonst nichts.

Herr Bundesminister, wenn Sie erklären, die Firma Ernst & Young hätte Vertragsab­schlüsse überprüft, dann ist das schon deswegen falsch und die Unwahrheit, weil sie dazu nicht die Voraussetzungen hatte. Es wurden ausschließlich Eintragungen ... (Bun­desminister Dr. Bartenstein: Das habe ich nicht behauptet!) Ich habe mitgeschrieben! Schauen Sie dann im Protokoll nach. Ich möchte Ihnen nicht unterstellen, absichtlich die Unwahrheit gesagt zu haben, das ist auch nicht notwendig. Ich möchte nur etwas richtig stellen, damit das Parlament nicht falsch informiert wird.

Zweiter Punkt: Es wurden Ernst & Young verweigert der Gegengeschäftsvertrag, die Einsicht in die Akten und Gespräche mit den zuständigen Beamten. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das stimmt nicht!) Ich habe mich im Detail erkundigt, und Sie haben sicherlich die Möglichkeit, Herr Bundesminister, das klarzustellen.

Weiters: Der Prüfungsauftrag umfasste nicht die Richtigkeit der Daten, die sachliche Entsprechung zum Gegengeschäftsvertrag, die Zulässigkeit der Geschäftspartner, die Erreichung der sonstigen Ziele des Gegengeschäftsvertrags, die – und das ist wichtig – Zusätzlichkeit des Geschäfts und die Klärung, ob der Gegengeschäftsvertrag der Grund für das Zustandekommen war, und die inländische Wertschöpfung. Also alles, was wichtig ist, durfte nicht überprüft werden. Für etwas, was Ihre Beamten in einer Stunde hätten überprüfen können – nämlich: Sind die Zettel da und existieren die Firmen? –, wurde ein externer Prüfungsauftrag vergeben. Das, Herr Bundesminister, können Sie nicht erklären. (Abg. Gaál: Das ist ja unerhört!) Wenn Sie sagen, das sei billig gewesen, dann sage ich: Jeder Cent dafür war zu viel! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nächster Punkt: Bitte unterlassen Sie es, dieses Parlament in der Frage des MAN-Auf­trags an der Nase herumzuführen. Ich werde Ihnen dazu ein paar Details sagen. Wenn Sie nachweisen können – und nur dann ist es ein Gegengeschäft –, dass eine Inter­vention von EADS ausschlaggebend war, dass die britische Regierung beziehungs­weise die britische Armee bei der österreichischen Firma kauften, dann ist das von Seiten der Firma Anstiftung zum Amtsmissbrauch und von Seiten der britischen Be­hörden vollzogener Amtsmissbrauch. Ich denke nicht, dass Sie das EADS auf der einen Seite und den britischen Behörden auf der anderen Seite unterstellen. In den Kategorien, welche Partner für Gegengeschäfte in Frage kommen – und ich kenne diese Passagen des Gegengeschäftsvertrags –, gibt es aus gutem Grund keine Regierungsstellen, weil bei Regierungsstellen genau diese Probleme auftreten. Es ist das volle Recht von EADS, bei einer anderen Firma zu intervenieren. Das sind private Verhältnisse. Es ist verboten für EADS, bei einer Regierung zu intervenieren und Wettbewerbe, Ausschreibungen und Vergaben zu verzerren. Was Sie hier behaupten und womit Sie sich schmücken, ist eine erfolgreiche Beeinflussung einer öffentlichen Vergabe in Großbritannien. Ja, möglicherweise sind Sie das von Österreich gewohnt, aber Sie sollten österreichische Verhältnisse nicht den britischen Stellen unterstellen. Da gilt nach wie vor, zumindest für die britischen Behörden, die Unschuldsvermutung.

 


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