Zu Beginn der Sitzung wurde bereits darauf hingewiesen, dass um 12.05 Uhr der Dringliche Antrag zum Aufruf kommt.
Ich unterbreche daher die Sitzung bis 12.05 Uhr.
(Die Sitzung wird um 11.54 Uhr unterbrochen
und um 12.05 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze wieder einzunehmen!
Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Helene
Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Novellierung des Asylgesetzes (461/A) (E)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 461/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Seit
Inkrafttreten der Asylgesetznovelle 2003 am 1. Mai 2004 ist die Zahl der
Asylanträge erheblich zurückgegangen. Waren es im April 2004 noch 3.137
Anträge, so sank die Zahl im Mai 2004 auf nur noch 1.304.
Insgesamt
wurden im Jahre 2004 18.762 Asylanträge gestellt (Stand
1. Oktober 2004), um 23,63% weniger als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres (24.566 Anträge) Die Asylantragsstatistik für weist für das
Jahr 2003 eine Gesamtsumme von 32.359 und im Jahre 2002 39.354
Asylantragsteller aus.
Nach
dem Asylgesetz 1997 gab es bis 1. Oktober 2004 insgesamt 17.947 rechtskräftige
Erledigungen von Asylverfahren, 29.003 Verfahren sind immer noch offen.
Nach
dem Asylgesetz 2003 wurden seit 1. Mai 2004 3.206 Asylverfahren
rechtskräftig erledigt und 6.462 Verfahren sind noch offen.
Im
Jahr 2004 zählen zu den Spitzenreitern unter den Herkunftsländern bis dato
die Russische Förderation mit 4.689 Anträgen, Serbien und Montenegro mit 1.981
Anträgen, Indien mit 1.556 Anträgen, Nigeria mit 1.509 Anträgen und Georgien
mit 1.359 Anträgen.
Der
Belagstand der Bundesbetreuungseinrichtungen, im speziellen die Betreuungsstellen
Bad Kreuzen, Reichenau, Thalham und Traiskirchen, weist per 1. Oktober
2004 eine Gesamtsumme von 1.941 Personen auf.
Gemäß
den Angaben des Innenministeriums werden derzeit fast 13.800 von insgesamt rund
26.000 Asylwerbern in Wien und Niederösterreich untergebracht. Wien liegt mit
8.580 Asylwerbern um 80 Prozent über seinem ursprünglich vereinbarten
Anteil, in Niederösterreich sind es mit 5.354 Asylwerbern acht Prozent. Die
übrigen Bundesländer erfüllen nicht den von ihnen geforderten Anteil.
Besonders
problematisch ist, dass insbesondere in Wien zahlreiche Personen zu Unrecht als
schutzbedürftige Fremde eingestuft und dadurch die vorhandenen Kapazitäten in
jeder Hinsicht überfordert worden sind.