Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dachverbände, des ÖFB und des ÖOC wieder auf die gleiche Basis wie jene der Fach­verbände zu stellen, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Haubner, Lichtenegger, Kopf und Dolinschek betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB, Dachverbände ab 1. Jänner 2007 im Rahmen der Regierungsvorlage Bundes-Sportförderungsgesetz ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolin­schek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der beson­deren Sportförderung für ÖOC, ÖFB, Dachverbände ab 1. 1. 2007, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahr­zeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpoli­tik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäfti­gungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertenge­setz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)

Die Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch 40 Mio. € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung stehen. Von den zu erwartenden steigenden Mitteln können ÖOC, ÖFB und Dachverbände nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass ÖOC, ÖFB und Dachverbände ohne gesetzliche Änderung trotz steigender Kosten wie etwa für die Er­richtung und Erhaltung von Sportstätten, zunehmende Verbesserungen im Sportange­bot und im sportwissenschaftlichen Bereich, die qualifizierte Trainer- und Übungsleiter­ausbildung, sowie die des Wettkampfsportes im Allgemeinen und Breitensports sowie steigender Ausgaben von den zu erwartenden Mehrerlösen der Lotterien nicht profitie­ren könnten. Die Neuregelung ist für die Jahre 2005 und 2006 von der BSO auch als Vertreter der Verbände akzeptiert worden; ab dem Jahr 2007 sollte aber eine Neurege­lung getroffen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 2006 eine Regierungsvorlage zum Bun­des-Sportförderungsgesetz vorzulegen, mit welcher der Betrag gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 nach der betraglichen Festschreibung in den Jahren 2005 und 2006 ab 1. 1. 2007 wie­der im Verhältnis zu allfälligen Steigerungen der Sportförderungsmittel gegenüber dem Vorjahr nach § 20 Glücksspielgesetz ansteigen wird.“

*****

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite