Ein
zweiter Punkt, der bereits mehrmals erwähnt wurde, ist die Erhöhung des Pflegegeldes
um 2 Prozent: ein klares Signal unserer Bundesregierung, ein klares
Bekenntnis und vor allem eine große Wertschätzung für die zu pflegenden
Menschen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wobei uns die Pflege
noch so manche Aufgabe stellen wird, weil ich glaube, dass die Pflege eine der
größten Herausforderungen unserer künftigen politischen Arbeit sein wird.
Als
Tirolerin möchte ich noch kurz auf die Änderung des Waffengesetzes eingehen. Da
wir mit Bayern ein Abkommen geschlossen haben, das wir auch bereits ratifiziert
haben, wonach es unter bestimmten Voraussetzungen unseren Traditionsschützen möglich
ist, ihre Waffen über die Grenze mitzuführen, hat sich die daraus resultierende
Notwendigkeit eines psychologischen Gutachtens im Rahmen der
Verlässlichkeitsprüfung als Systemwidrigkeit im Waffengesetz dargestellt.
Dieses obligatorische Beibringen eines psychologischen Gutachtens wird als
bürokratisches Hindernis gesehen und wirkt sich negativ auf die gegenseitigen
Kontakte aus.
Diese Änderung sieht eine Ausnahmegenehmigung für Traditionsschützen vor, wenn eine Einladung vorhanden ist, wenn eine Genehmigung erfolgt ist und wenn – das ist die dritte Voraussetzung – die Eintragung in den Europäischen Waffenpass erfolgt ist. Genauso gilt diese Ausnahme für Sportschützen und für die Jagd, sofern ein Europäischer Waffenpass im Besitz ist.
Hiemit
wird einerseits – durch die Koppelung an den Besitz des Europäischen
Waffenpasses – Sicherheitsüberlegungen Rechnung getragen und andererseits
eine bürokratische Hürde beseitigt, und so die Zusammenarbeit der Schützen im
Alpenraum erleichtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
vorliegenden Budgetbegleitgesetze sind alles andere als „Kosmetik“: Es sind
sinnvolle Maßnahmen im Sinne unseres Reformkurses für Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)
12.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wurde soeben ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.41
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat einen Entschließungsantrag hinsichtlich der besonderen Sportförderung eingebracht. Zunächst möchte ich sagen, dass wir die Änderung des Budgetbegleitgesetzes unterstützen, dass wir in getrennter Abstimmung den Änderungen des Artikel 22 zum Glücksspielgesetz und dem Artikel 23 zum Bundes-Sportförderungsgesetz zustimmen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Deckelung der Zuwendungen aus dem Lotto- und Totogeschäft für die Sportförderung, die seit Jahren besteht, jetzt fallen wird und dadurch mehr Geld in die Sportförderung fließen soll. Das war eine Forderung, die im Sportbereich seit langem gestellt worden ist und die sicher auch entsprechendes Gewicht hat, und bei der es Sinn macht, zuzustimmen.
Ich finde es aber zunächst relativ bemerkenswert, wie Kollegin Stadler soeben argumentiert hat. – Ich sehe momentan nicht, wo sie sich hinbegeben hat. Ah, hier! – Zur Valorisierung – ich habe mir das herausgesucht aus der Regierungsvorlage und den Erläuterungen dazu –: Es wird davon ausgegangen, dass es im Jahr 2004 7 Prozent Steigerung geben wird, im Jahr 2005 5 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007