eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und
Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten
gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das
Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das
Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das
Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das
Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz,
das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das
Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von
Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der
Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen
werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)
Die
Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent
der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch
40 Millionen € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung
stehen. Von den zu erwartenden steigenden Mitteln können die Dachverbände und
der ÖFB nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen
ist. Dies würde bedeuten, dass die Dachverbände, der ÖFB und das ÖOC keine
Inflationsabgeltung erhalten.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförderungsgesetz
vorzulegen, mit der eine Valorisierung des Betrages gemäß § 9 Abs. 1
Z 2 im Ausmaß der Inflationsrate sichergestellt wird, sofern die
Steigerung der besonderen Bundessportförderung zumindest die Inflationsrate
erreicht.“
*****
(Beifall
bei den Grünen.)
Jetzt zum Bundesmuseen-Gesetz, denn die
Budgetbegleitgesetze sehen auch eine Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes vor,
weil die Museen eben mehr Geld erhalten sollen. Sie werden verstehen, dass
verantwortungsbewusste Menschen so einer Forderung nicht gut zustimmen können.
Das ist sehr schwierig. Wenn nämlich jede Kontrolle über die Museen und deren
Gebarung verloren gegangen ist, wenn ein barocker Museumsdirektor prasst und
urasst, als wäre er nachgerade die kleine Raupe Nimmersatt (Beifall bei den
Grünen), dann muss man sich fragen, warum wir diesem gefräßigen Nimmersatt
immer mehr Geld in den Rachen schieben sollen. Mich erinnert so eine
Budgeterhöhung in gewisser Weise auch an Eltern, die ihrem Kind, das das
Taschengeld ständig hinauswirft, aber immer wieder kommt und noch einmal das Taschengeld
haben möchte oder eine Erhöhung des Taschengeldes haben möchte, verantwortungslos
einfach immer mehr geben. Und das ist im Zusammenhang mit den Museen eben nicht
verantwortlich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Niemand wird irgendetwas gegen eine Erhöhung der Budgetmittel der Museen haben. Wir sind die Letzten, die einer Erhöhung nicht zustimmen würden, wenn die entspre-