12.57
Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Hohes Haus! Im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze haben wir auch eine Änderung
des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zu behandeln, und zwar dahin
gehend, dass aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 14,5 Millionen €
für Studienförderungsmaßnahmen bereitgestellt werden und bereitzustellen sind.
Ich habe mir in diesem Zusammenhang die Studienförderungsmaßnahmen
etwas genauer angeschaut, einmal, weil es ganz gut zur heutigen Aktuellen
Stunde passt und zum Zweiten, weil es nach zwei Jahren Praxistest – Sie
wissen ja noch, dass im Zuge der Universitätsreform die Basis für die
Studienförderungen verbreitert worden ist – an der Zeit ist, hinzuschauen,
wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.
Dazu vielleicht einige Zahlen: Seit 2000 sind die Budgetmittel für die
Studienförderungen um insgesamt 54 Prozent gesteigert worden, von
105 Millionen € im Jahr 2000 auf 162 Millionen € im
Jahr 2003. Die Zahl der Bezieher hat sich um mehr als ein Drittel erhöht,
von 34 000 auf zirka 46 000, und die Zahl der geförderten Studenten
beziehungsweise die Förderquote ist von 13 Prozent auf 22 Prozent
gestiegen.
Zwei Punkte sind in diesem Themenkomplex von besonderem Interesse: zum
Ersten die Höhe der Studienförderung. Was die Höhe der Studienförderung
betrifft, liegt Österreich mit 335 € pro Monat europaweit an der Spitze,
gefolgt von Deutschland mit 326 €, und zu Finnland ist schon ein
deutlicher Abfall festzustellen.
Die politische Aussage dazu: Wer in Österreich studieren möchte, kann
es, und muss es auch können. Dazu stehen wir selbstverständlich. Wer es sich
nicht leisten kann, wird vom österreichischen Staat, vom österreichischen
Steuerzahler vornehm unterstützt. Österreich behandelt seine studierende
Jugend hervorragend, und wir brauchen in dieser Hinsicht in Europa keinen
Vergleich zu scheuen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Zum Zweiten liegt eine brandaktuelle Überprüfung seitens des Rechnungshofes vor, und der Rechnungshof attestiert der Verwaltung einen sehr raschen und qualitätsvollen Vollzug. Die Zeit für die Erledigung der Anträge ist in den letzten drei Jahren von 31 auf 18 Tage abgesunken. Innerhalb von 14 Tagen werden 88 Prozent der Anträge erledigt, sofern die Unterlagen ausreichend da sind.
Ich darf sagen, ich nenne das einen leistungsorientierten, einen bürgerfreundlichen, einen kundenorientierten staatlichen Vollzug. Die zuständige Frau Bundesministerin ist nicht hier, aber vielleicht darf ich diese Gratulation dazu an den Herrn Staatssekretär weiterreichen. Ich glaube, hier ist ein Kompliment notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
13.00
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Dr. Zinggl. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.01
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuerst den Entschließungsantrag formal nachholen, den Abgeordneter Brosz vergessen hat.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Brosz, Lunacek betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen
Sportförderung,