gungen drehen. Auch der Zugang zur Umweltinformation wird in Zukunft von acht auf vier Wochen beschleunigt.
Eine Bitte noch an den Herrn Bundesminister: Es mögen gerade diese Umweltinformationen betreffend die Bürger darüber informiert werden, dass diese Informationen auch in Zukunft in einfacher Art und Weise zur Verfügung stehen werden. Dann, so hoffe ich, werden diese Informationen in Zukunft von den Bürgern auch sehr stark und oft genutzt werden.
Zum Abschluss bringe ich noch folgenden Antrag ein:
Antrag
der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer und Glawischnig zum Beschluss des Umweltausschusses betreffend das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B./662 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
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(Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr ist auch dieser Antrag ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.36
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir leben heute in einer Zeit der Informationen. Jeder Bürger informiert sich über jene Bereiche, die ihn interessieren, holt sich die Information, ist auch wissbegierig und möchte sich durchaus in jene Bereiche, die sein direktes Lebensumfeld prägen und gestalten, aktiv einbringen. Ich glaube, der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass er für jene Vorgänge, die sein direktes Lebensumfeld betreffen, auch jene Information bekommt, die er gerne dazu hätte.
Ich habe als Bürgermeister, aber auch als Mandatar in meinem Wahlkreis die Erfahrung gemacht, dass man die sachliche Information auch geben soll, weil sie Basis dafür ist, sich mit einem Thema sachlich auseinander zu setzen. Warnen möchte ich aber davor, dass man diese Informationsgesellschaft und diese Informationsflut, die wir heute haben, dazu ausnützt, um letztendlich einen polemischen Zugang zu gewissen sachlichen Themen zu haben.