Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 177

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Wie wichtig es ist, diese umweltbezogenen Informationen weiterzugeben, zeigen auch die fast 50 000 Besucher im Informationszentrum des Nationalparks in Illmitz, weiters die unzähligen Zugriffe auf die Homepage.

Da auch wir, Herr Bundesminister, die Wichtigkeit dieser Novelle schätzen, werden wir unsere Zustimmung dazu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Lang­reiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.42

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Konsensbereitschaft von allen der in diesem Hohen Haus vertretenen Parteien, das ist schon etwas, das zeugt auch von einem gewissen Vertrauen in die umweltpolitischen Maßnahmen, die unser Bundesminister und diese Bundesregierung setzen und die sie auch meistern.

Natürlich geht es dabei um formelle Dinge. Zum einen um die Umsetzung einer EU-Richtlinie beziehungsweise um die Anpassung des Umweltinformationsgesetzes an die Erfordernisse der EU-Richtlinie und zum anderen um den verbesserten Zugang zu Informationen. Es geht natürlich auch um formale Voraussetzungen, und zwar nicht nur um einen verbesserten, sondern auch um einen beschleunigten Zugang.

Die materielle Änderung, die mir da besonders ins Auge sticht, ist einerseits jene der Ausweitung des Begriffes „Umweltinformation“ und andererseits die Erweiterung auf „informationspflichtige Stellen“. Es haben nicht mehr nur die klassischen Behörden, sondern auch so genannte artverwandte oder in der Einflussnahme der Gebietskörper­schaften tätige Unternehmen eine entsprechende Informationspflicht.

Wenn über Informationen gesprochen wird, die für jedermann zugänglich sein sollen, dann ist es natürlich bei solch einer Materie angebracht, dass man dabei auch den Schutz personenbezogener Daten einerseits und das öffentliche Interesse andererseits beachtet. Da wird man eine Gratwanderung zu gehen haben. Die so genannten Mittei­lungsschranken, so wie es auch im Gesetz verankert ist, und die Interessenabwägung, nämlich, inwieweit das öffentliche Interesse die Bekanntgabe der Informationen eines Dritten überwiegt, der damit vielleicht auch entsprechende Nachteile hat, sichern auch viele in Rede stehende Umweltverfahren. Es ist, so glaube ich, notwendig und auch zielführend, dass man mit Bedacht und mit sorgsamem Umgang bei Umweltverfahren die notwendigen Informationen liefert.

Ich denke, man kann, was unsere Umweltpolitik betrifft, nicht von einem Nicht genü­gend sprechen. Von einem Madigmachen würde ich abraten. Ich würde sagen: Sie ist gut bis sehr gut. Da sagt vielleicht die Opposition: Das ist übertrieben!, aber wenn ich die heutige Diskussion Revue passieren lasse und mir diese Konsensmaterie an­schaue, die von Information und Teilhabe an Umweltprozessen getragen ist, und auch die entsprechende Rechtsdurchsetzung in Betracht ziehe, dann mache ich mir um die Umweltpolitik in Österreich keine Sorgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Schopf das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.45

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich denke, wäre Österreich nicht Mitglied der Europäischen Union, so gäbe es von dieser Regierung keine nennenswerten umweltpolitischen Maß-


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