Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 10

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eingebrachte schriftliche Anfrage 2282/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kollegin­nen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „wiederholte skanda­löse Missachtung des Rechtsstaats durch den Innenminister“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Tagesordnung ein. Gegen­stand ist der Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (670 der Beilagen).

Ein Wunsch der Generalberichterstatterin auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir werden die Debatte entsprechend unserer Gepflogenheit so führen, dass allge­meine, eigentlich in die Generaldebatte gehörende Ausführungen im Zusammenhang mit den Beratungsgruppen I und II gemacht werden können.

Ferner ist beabsichtigt, die Beratungsgruppen I und II unter einem zu verhandeln.

Bei der Verhandlung des Bundesvoranschlages werden die entsprechenden Budget­kapitel am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten werden.

Die vorgesehene Gliederung der Debatte und Abstimmung im Sinne des § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist dem ausgegebenen Arbeitsplan zu entnehmen.

Werden gegen diese Gliederung beziehungsweise die gemeinsame Verhandlung der Beratungsgruppen I und II Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt:

Demgemäß ist eine Tagesblockredezeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, so­dass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158, Freiheitliche 108 sowie Grüne 117 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, soll auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Ferner soll die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion ange­rechnet werden.

Ausgenommen hievon ist die Redezeit des Herrn Vizekanzlers bei der unter den Beratungsgruppen I und II abgehaltenen Generaldebatte, sofern die Redezeit die Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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