eingebrachte schriftliche Anfrage 2282/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „wiederholte skandalöse Missachtung des Rechtsstaats durch den Innenminister“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Tagesordnung ein. Gegenstand ist der Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (670 der Beilagen).
Ein Wunsch der Generalberichterstatterin auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.
Wir werden die Debatte entsprechend unserer Gepflogenheit so führen, dass allgemeine, eigentlich in die Generaldebatte gehörende Ausführungen im Zusammenhang mit den Beratungsgruppen I und II gemacht werden können.
Ferner ist beabsichtigt, die Beratungsgruppen I und II unter einem zu verhandeln.
Bei der Verhandlung des Bundesvoranschlages werden die entsprechenden Budgetkapitel am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten werden.
Die vorgesehene Gliederung der Debatte und Abstimmung im Sinne des § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist dem ausgegebenen Arbeitsplan zu entnehmen.
Werden gegen diese Gliederung beziehungsweise die gemeinsame Verhandlung der Beratungsgruppen I und II Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt:
Demgemäß ist eine Tagesblockredezeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158, Freiheitliche 108 sowie Grüne 117 Minuten.
Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, soll auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.
Ferner soll die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.
Ausgenommen hievon ist die Redezeit des Herrn Vizekanzlers bei der unter den Beratungsgruppen I und II abgehaltenen Generaldebatte, sofern die Redezeit die Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.