Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 25

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Kompetenzen dieser Institutionen und auch die Zusammensetzung dieser Institutionen zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, wenn wir über den Rechnungshof sprechen, so möchte ich hier jetzt gar nicht über das Misstrauen philosophieren, das die eine oder andere Fraktion dem Rechnungshof entgegenbringt, wenn es darum geht, Rechnungshof­berichte in verschiedenen Ausschüssen zu diskutieren. Ich glaube, wir sollten vollstes Vertrauen haben, dass der Rechnungshof, wo immer er prüft, alles intensiv, offen und objektiv überprüft, und dass wir Berichte hier diskutieren sollen, aber nicht darüber Untersuchungsausschüsse einzurichten haben. Und wir haben dem Rechnungshof die Kompetenzen und die Mittel zu geben, die ihn in die Lage versetzen, auch in Zukunft auf der Bundes-, auf der Landes- und auf der Gemeindeebene diese Kontrolle ent­sprechend durchzusetzen.

Was die Volksanwaltschaft betrifft, meine Damen und Herren, so sage ich hier ganz offen, weil wir das im Konvent auch diskutieren, Folgendes: Ich halte überhaupt nichts von einer Einschränkung auf einen Volksanwalt. Die Volksanwaltschaft war in der Ver­gangenheit mit einem sehr starken Anstieg an Beschwerden konfrontiert – was, glaube ich, nicht mit einer Verschlechterung des Zustandes der Verwaltung zu tun hat, sondern ganz einfach mit dem Selbstbewusstsein des Bürgers, dass man sich ver­schiedene Dinge, wo man sich von öffentlichen Institutionen schlecht behandelt fühlt, nicht mehr gefallen lässt. Und die Volksanwaltschaft ist sehr, sehr gut und effizient mit diesem Anstieg an Beschwerden umgegangen. Ich glaube aber, dass es im Sinne der Bürgernähe notwendig ist, dass der Bürger, der sich beschwert, auch die Möglichkeit hat, den direkten Zugang zum Volksanwalt zu finden – und das wäre bei einer Reduzierung auf einen Volksanwalt sicherlich wesentlich schwieriger zu gewährleisten, als es derzeit der Fall ist. Also eine Steigerung der Effizienz, eine Erhaltung der Kom­petenzen und eine Erhaltung und ein Ausbau der Arbeitsfähigkeit dieser wichtigen Institutionen – das sollte unsere Aufgabe und auch unser Auftrag im Verfassungs­kon­vent sein.

Abschließend, meine Damen und Herren, noch einmal: Wir stehen zu den richtung­weisenden Entscheidungen für das Budget 2005, auch für die Budgetvorschau 2006. Hier werden die Weichenstellungen für die Zukunft Österreichs gesetzt: mit einer klaren Schwerpunktsetzung für Zukunftstechnologien, im Bereich der Forschung, im Bereich der Bildung, aber auch in den Bereichen Gesundheit und Sozialsystem. Dass Sie von den Grünen immer nur hinterher kommentieren, das sind wir gewohnt, und das werden wir auch weiterhin ertragen, das ist überhaupt kein Problem. (Abg. Mag. Kog­ler: Sie verweigern ja die Auskünfte im Finanzausschuss und im Budgetausschuss!) Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es hier in diesem Haus zwei Parteien gibt, die mehr tun als kommentieren, die gestalten – und das wird auch in Zukunft so sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.00

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.00

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Kollege Scheibner hat behauptet, dass ich das Grasser-Budget 2005 mit den Edlinger-Bud­gets 1998/1999 nur in absoluten Zahlen, also in Milliarden Euro, verglichen hätte. (Abg. Scheibner: Das habe ich nicht gesagt!) – Das ist falsch!

Ich habe die Budgets sowohl in Milliarden Euro als auch in Prozent des BIP verglichen und bin zum Schluss gekommen, dass in Milliarden Euro jedenfalls das Defizit des Grasser-Budgets höher ist als jenes der Edlinger-Budgets 1998/1999 (Abg. Dr. Fassl-


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