Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 89

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präsentiert bekommen. Wenn nun das dritte Mal das Zivildienstgesetz aufgehoben wird, dann kann man hier schon von einer Kontinuität der Inkompetenz reden. Ob Sie jetzt darauf stolz sein können oder nicht, das bleibt Ihnen überlassen. Aber es passt jedenfalls zusammen.

Wenn man sich anschaut, was sich Strasser in diesem Zusammenhang sonst noch geleistet hat, wozu der Verfassungsgerichtshof nein gesagt hat – wir kommen heute auch noch bei der Dringlichen darauf zu sprechen –, nämlich bei den Zwangs­ver­setzungen, wo Beamte, die das eigentlich nicht wollten, in den Ruhestand versetzt wurden, weil sie einfach dem Herrn Innenminister nicht gepasst haben, und wozu der Gerichtshof gesagt hat: Das geht nicht, das ist verfassungswidrig!, dann verstehe ich schon, dass Sie hier vielleicht grollen.

Da Sie aber – und das hat stattgefunden – in der Budgetdebatte den Verfassungs­gerichtshof nicht einluden, Stellung zu nehmen, wo wir über alle öffentlichen Obersten Organe diskutieren wollten, hat der Verfassungsgerichtshof einen Brief an dieses Haus oder, besser gesagt, an das Bundeskanzleramt, weil der Herr Bundeskanzler dafür verantwortlich war, dass diese Einladung nicht erfolgte, geschrieben, der lautet – ich lese vor –: Brief des Verfassungsgerichtshofes an das Bundeskanzleramt. Da eine Vertretung des Verfassungsgerichtshofes im Ausschuss durch seinen Präsidenten oder beamtete Organwalter nicht in Betracht zu kommen scheint, ist er auch bereit, schriftlich zu antworten.

Meine Damen und Herren! Ich finde es derart peinlich und halte es für eine derartige Miss­interpretation der Auffassung von Rechtsstaat, dass offensichtlich aus Boshaftig­keit die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Abg. Mag. Wurm: Mundtot ge­macht!) absolut mundtot gemacht werden, indem sie nicht eingeladen werden, dass ich mich wirklich frage: Wie kann man hier noch von einem Format, geschweige denn von einem Rechtsstaat sprechen? (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf Sie wirklich ersuchen: Zeigen Sie ein Mindestmaß an Respekt vor dem Rechtsstaat – wenn schon nicht den Leuten in Österreich zuliebe, so zumindest dem Ruf Österreichs in der Europäischen Union zuliebe! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.54

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Herren Volks­anwälte! Ich darf in meiner Budgetrede auf die Volksanwaltschaft eingehen. Ich bin übrigens auch überzeugt davon, dass der Rechtsstaat Österreich nach wie vor bes­tens funktioniert. Das nur nebenbei bemerkt.

Die Volksanwaltschaft hat sich seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahre 1977 als unabhängiges Verwaltungskontrollorgan, als die österreichische Ombudsmann-Ein­rich­tung bestens bewährt. Dass die Volksanwaltschaft eine gefragte Anlaufstelle bei Bürgerproblemen ist, zeigt sich an der Entwicklung der Zahlen. Dass im Jahre 2003 15 787 Bürgerinnen und Bürger die Volksanwaltschaft in Anspruch genommen haben, während es 2002 noch 14 851 waren, zeigt die Beliebtheit dieser Einrichtung.

Die Tendenz ist auch im Jahr 2004 steigend, wie schon von Herrn Volksanwalt Kos­telka erwähnt. Diese Steigerung ist sicherlich auch, wie die Volksanwälte betonen, auf die wöchentliche Fernsehsendung am Samstag zurückzuführen, denn sie bietet eine in Europa einmalige Möglichkeit zur Information und Diskussion für die Volksanwälte.


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