Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 91

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nungs­hof! Das ist kein Untersuchungsausschuss! Schauen Sie sich die Geschäfts­ordnung an!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Bereich, mit dem ich mich noch kurz auseinander setzen möchte, ist das Vizekanzleramt. Dafür gibt es keinen eigenen Budgetposten. Für die Aufwendungen kommen sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf. Bis dato ist nicht bekannt, wie viel dieses Vizekanzlerbüro überhaupt kostet.

Ich habe im Ausschuss nachgefragt und habe jetzt die schriftliche Auskunft bekom­men, dass das Bundeskanzleramt für acht Planstellen mit Kosten in der Höhe von 330 000 € aufkommt und diese Summe überweist, aber das sind noch nicht die gesamten Kosten. Wenn man nämlich auf die Homepage schaut, sieht man, es sind 20 Personen im Vizekanzleramt beschäftigt, was bedeutet, dass die Kosten wesentlich höher sein müssen.

Für mich ist es unverständlich, dass es ein ausgelagertes Büro des Vizekanzlers gibt, das nur für Repräsentationszwecke zur Verfügung steht. (Abg. Neudeck: Das be­haup­ten Sie! Das wissen Sie nicht!) Das hat es bis zum 4. Februar 2000 nicht gegeben. Das ist seit damals eine neue Einrichtung.

Die zweite Frage, die sich da natürlich stellt: Warum ist es nicht möglich, die Büro­struktur des Infrastrukturministeriums zu nutzen? Denn die ist ja vorhanden. Das ver­steht auch die österreichische Bevölkerung nicht, die ja für diese Mehrkosten, die dadurch entstehen, aufkommen muss, und zwar sowohl für die Büroinfrastruktur als auch für die zusätzlichen Planstellen, die es da gibt. Und da rede ich gar nicht von den 7 000 €, die der blaue Teppich des Vizekanzlers gekostet hat!

Für die Bevölkerung ist das vor allem angesichts der hohen Belastungen, mit denen sie konfrontiert ist, eine unglaubliche Provokation. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


14.01

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte honorige Persönlichkeiten auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurück zu den „Niederungen“ der einzelnen Kapitel, gerade was die Gerichtsbarkeit betrifft.

Ich weiß, dass, gerade was die Rechtsprechung und die Höchstgerichte betrifft, natür­lich immer Handlungsbedarf in Bezug auf die Ausgabenseite besteht. Letztendlich konnte aber, was den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof betrifft, durchaus den Vorgaben bezüglich der Ausgaben gefolgt werden. Gerade im Bereich des Verfas­sungsgerichtshofes sind die Gesamtausgaben doch um 0,4 Millionen € mehr.

Zu den Ausführungen des Kollegen Jarolim. – Es ist im Ausschuss auch über das Vertre­tungsrecht der Mitglieder des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes diskutiert worden. Es ist ganz klar gesagt worden, dass in der Geschäftsordnung, in den einfachgesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich grundsätzlich nichts vorgesehen ist.

Zum Zweiten darf ich auf die Präsidialkonferenz vom 8. Mai 2003 verweisen, in welcher eindeutig festgestellt worden ist, dass der Vorschlag bezüglich der Teilnahme der Präsidenten der Höchstgerichte an den Beratungen im Budgetausschuss zur Bera­tungsgruppe Oberste Organe, also in Abweichung von der bisherigen Praxis die


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