Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

fenden Vorschlag. Es gibt eine praktisch gleichwertige Kandidatin, die weiblich ist, und ich pflege das dort, wo ich das zu entscheiden habe, so zu handhaben, dass dann, wenn gleichwertige Kandidaten da sind, dem weiblichen Kandidaten der Vorzug zu geben ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ah!) Deshalb habe ich darum ersucht, dass ein neuer Vorschlag vom Menschenrechtsbeirat zu erstellen ist. (Abg. Dr. Wittmann: Skandalös! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dritter Punkt: Verfassungsgerichtshof. (Abg. Dr. Wittmann: Ihre Beantwortung ist unfassbar!)

Ich darf das ein wiederholtes Mal klarstellen (Abg. Dr. Jarolim: Sagen Sie etwas zu Schnabl!): Die Erkenntnisse ... (Abg. Dr. Wittmann: Skandalös!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Wittmann, Sie machen jetzt das vierte Mal einen Zwischenruf. Melden Sie sich dann zu Wort! (Abg. Dr. Puswald: Wo steht das, wie viele Zwischenrufe man machen darf? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Bitte, Herr Bundesminister, setzen Sie fort!

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser (fortsetzend): Frau Abgeordnete! Zum Verfassungsgerichtshof: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nicht nur zu respektieren sind, sondern ... (Abg. Dr. Gla­wischnig spricht mit Abg. Mag. Kogler.) – Frau Abgeordnete, vielleicht hören Sie mir zu, es sind doch recht interessante Meinungsäußerungen, die Sie vorhin getätigt haben, und ich möchte Ihnen gerne meine Argumente dazu anbieten.

Der Verfassungsgerichtshof ist eine Institution für sich in Österreich (Abg. Dr. Pus­wald: Nicht für sich!), und diese Institution und sonst niemand entscheidet darüber, was Recht ist. Das ist zu respektieren. Aber dann, wenn es etwas gibt, was der Ver­fassungsgerichtshof anders sieht als das Parlament oder das Ministerium, ist es selbstverständlich Auftrag und Aufgabe, den Erkenntnissen nachzukommen. Das wer­den wir in jeder Form tun! (Abg. Öllinger: Das haben Sie nicht gesagt!)

Meine Aufgabe als Innenminister ist es allerdings auch, darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen das Erkenntnis und die daraus erfließenden neuen Regelungen haben werden. (Abg. Dr. Brinek: So ist es!)

In diesem Zusammenhang darf ich in aller Klarheit sagen: Seit das neue Asylsystem in Kraft ist, seit dem 1. Mai 2004, haben wir einen Rückgang der Zahl der Asylwerber um fast 40 Prozent. (Abg. Mag. Wurm: Offensichtlich verfassungswidrig!) Ich werde in meiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage die genaue Zahl nennen. Wir haben aber gleichzeitig einen Anstieg bei den positiven Ergebnissen der Asylverfahren um etwa 16, 17 Prozent auf 49 Prozent. Das heißt jene, die Asyl brauchen, bekommen es schneller und rascher als bisher, aber jene, die am Schluss eines oft beschwerlichen Weges nicht Asyl bekommen, sehen, dass es für sie hier keine Möglichkeit gibt, diesen Weg zu gehen, und das hat zur Folge, dass Asylwerber nicht mehr in dem großen Ausmaß nach Österreich kommen.

Das System hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Wir werden selbstverständlich dem nachkommen, was der Verfassungsgerichtshof aufgetragen hat. Natürlich werden wir uns das schriftliche Erkenntnis, das noch nicht vorliegt, genauer ansehen und nach dem Vorliegen des schriftlichen Erkenntnisses unsere Vorschläge machen.

Zum Zivildienstgesetz: Es ist zu respektieren, wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, dass bei anderen Einheiten die Bescheidmöglichkeit gegeben ist, bei der Zivildienst­agentur aber nicht. Wir werden da eine Lösung finden, die verfassungskonform ist und die dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes entspricht. Wir werden aber alles dazu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite