Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 142

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sicht nimmt, auf jene, für die es eine entsprechende Belastung ist, wenn die Zahl der Ausländer in ihren Kommunen, in ihren Orten ein verträgliches Maß überschreitet.

Herr Bundesminister! Worauf ich Sie noch hinweisen möchte, ist die Tatsache, dass § 24b des Asylgesetzes zum Missbrauch einlädt. Das ist jener Paragraph, der bewirkt, dass für jemanden, der eine Traumatisierung angibt, die er während der Flucht erlitten hat, das Asylverfahren in Österreich abzuhalten beziehungsweise zuzulassen ist. Ich halte es für vernünftig, dies zu ändern. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ihre Wunschredezeit, Frau Abgeordnete: 4 Minuten. Ich stelle Ihnen die Uhr entsprechend ein. – Bitte, Sie sind jetzt am Wort.

 


16.47

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 15. Oktober 2004 war für mich ein schöner Tag: Es wurde das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis verlautbart, mit dem die Ausgliederung des Zivildienstes an eine private Organisation aufgehoben worden ist. Das war für mich deshalb ein ganz schöner Tag, weil ich eine Bürgerrechtlerin und eine Menschen­rechtlerin bin und weil ich einfach haben möchte, dass in unserem Staat Gesetze, die beschlossen werden, auch rechtmäßig sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Fast drei Jahre lang, Herr Minister, haben Sie sich von mir gequält gefühlt, miss­verstanden und schlecht behandelt, weil ich immer wieder darauf gepocht habe, dass der Zivildienst nicht an private Organisationen abgeschoben werden kann, sondern dass es immer noch Kernaufgabe des Staates ist, sich um die Zivildiener zu kümmern und die Zuweisung von Zivildienern als öffentlichen Auftrag zu sehen. – Das Verfas­sungsgerichtshof-Erkenntnis hat mir Recht gegeben, Herr Minister, und das haben Sie auch zur Kenntnis zu nehmen!

Sie sagen, Sie werden es zur Kenntnis nehmen, aber alles, was Recht ist, heißt noch lange nicht, dass es gut ist, man muss erst sehen, ob es jemanden gibt, der das so gut macht, wie diese Privatfirma, die das jetzt erledigt. – Herr Minister! Ich sage Ihnen, es kommt auf Sie an, ob das Ministerium das in Zukunft auch so gut erledigen wird. Das ist einzig und allein Ihre Verantwortung.

Ich sage Ihnen noch etwas: Bevor Sie Minister geworden sind, hat das im Ministerium funktioniert, die Zuweisungen haben geklappt. Als Sie dann Minister wurden, haben Sie die guten Leute in Ihrem Ministerium abgezogen. Nicht deshalb, weil sie plötzlich schlecht waren, sondern deshalb, weil sie aus ideologischer Sichtweise Ihrerseits nicht mehr dorthin gepasst haben, mussten sie gehen, wurden sie weggelobt, kamen in irgendeine andere Abteilung, wo sie im Endeffekt nur mehr Unbedeutendes zu erledigen haben, und sitzen nicht mehr an den Schaltstellen der Zuweisungen, wo sie vorher waren.

Herr Minister! Ich erwarte mir von Ihnen – und nicht nur ich erwarte mir das, sondern alle Zivildienst Leistenden in Österreich erwarten sich das von Ihnen –, dass dieses Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis rasch umgesetzt wird, dass Sie sich nicht bis Ende 2005 damit Zeit lassen, denn es kann ganz einfach nicht sein, dass ein Zivil­diener abhängig ist von einer Privatorganisation. Wie der Zivildienst läuft, wohin die Zivildiener zugewiesen werden oder nicht, das ist Ihre Aufgabe, dafür haben Sie die Verantwortung zu tragen, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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