Begründung
Mit den neuen Voranschlagsansätzen wird für die erforderlichen finanzgesetzlichen Änderungen durch das geplante Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz, welches sich derzeit in parlamentarischer Behandlung befindet, vorgesorgt. Die notwendigen Umschichtungen werden mittels finanzgesetzlicher Ermächtigung erfolgen.
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Ich fordere die Opposition auf, uns auf diesem steinigen Weg – wie gesagt, die Vergangenheit müssen wir auch mit aufarbeiten, die ganzen Schulden – positiv, zumindest bei der Infrastruktur für Schiene und Straße, zu begleiten. Und ich möchte auch Frau Abgeordneter Moser noch eines mit auf den Weg geben: Das Vormerksystem und die Sicherheit sind uns ein Hauptanliegen – Sicherheit, Lärmschutz und alles, was damit zusammenhängt. Und es war doch ein bisschen untergriffig, dass Sie das heute so gebracht haben, weil es uns wirklich ein Anliegen ist. Alkohol am Steuer wird schon mit Führerscheinentzug bestraft, Sie wissen das. Das ist die Begründung, warum das nicht im Vormerksystem enthalten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Wittauer eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Miedl, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen in seinen Eckpunkten ausreichend erläutert wurde, auch ausreichend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht.
Im Hinblick auf das sehr umfangreiche Zahlenmaterial, das in diesem Antrag enthalten ist, lasse ich entsprechend § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung diesen Antrag vervielfältigen und verteilen.
Im Übrigen wird dieser Antrag dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Miedl, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses
(670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen)
betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem
Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage
(650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt
Anlagen angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. In der Anlage I der im Titel
bezeichneten Regierungsvorlage lautet der Ausgaben- und Einnahmenparagraf 6542
„Amt der Wasserstraßendirektion, via Donau – ÖWG“, der Voranschlagsansatz
2/65424 „Erfolgswirksame
Einnahmen“ und sind die nachfolgenden Paragrafen und Voranschlagsansätze wie folgt
einzufügen bzw. zu ändern: