Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 167

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Begründung

Mit den neuen Voranschlagsansätzen wird für die erforderlichen finanzgesetzlichen Änderungen durch das geplante Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz, welches sich derzeit in parlamentarischer Behandlung befindet, vorgesorgt. Die notwendigen Umschichtungen werden mittels finanzgesetzlicher Ermächtigung erfolgen.

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Ich fordere die Opposition auf, uns auf diesem steinigen Weg – wie gesagt, die Ver­gangenheit müssen wir auch mit aufarbeiten, die ganzen Schulden – positiv, zumindest bei der Infrastruktur für Schiene und Straße, zu begleiten. Und ich möchte auch Frau Abgeordneter Moser noch eines mit auf den Weg geben: Das Vormerksystem und die Sicherheit sind uns ein Hauptanliegen – Sicherheit, Lärmschutz und alles, was damit zusammenhängt. Und es war doch ein bisschen untergriffig, dass Sie das heute so gebracht haben, weil es uns wirklich ein Anliegen ist. Alkohol am Steuer wird schon mit Führerscheinentzug bestraft, Sie wissen das. Das ist die Begründung, warum das nicht im Vormerksystem enthalten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.13

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Wittauer eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Miedl, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen in seinen Eckpunkten ausreichend erläutert wurde, auch ausreichend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf das sehr umfangreiche Zahlenmaterial, das in diesem Antrag enthalten ist, lasse ich entsprechend § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung diesen Antrag verviel­fältigen und verteilen.

Im Übrigen wird dieser Antrag dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Miedl, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bud­getausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage lautet der Ausgaben- und Einnahmenparagraf 6542 „Amt der Wasserstraßendirektion, via Donau – ÖWG“, der Voranschlagsansatz 2/65424 „Erfolgswirksame Einnahmen“ und sind die nachfolgenden Paragrafen und Voranschlagsansätze wie folgt einzufügen bzw. zu ändern:

 


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