Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 63

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Bereich, in dem unserer Ansicht nach immer noch viel zu wenig Aktivitäten gesetzt werden, ist der Lärmschutz – und mit dieser Bewertung befinden wir uns offensichtlich auch in guter Gesellschaft mit der be­troffenen Bevölkerung. Vor einigen Tagen hat Umweltminister Pröll eine Umfrage prä­sentiert, deren Kernaussage – kurz zusammengefasst – lautet: Städter wollen bessere Luft und weniger Lärm! – No na, kann ich da nur sagen, wer will das nicht!

Durch Lärm – und da vor allem durch Verkehrslärm – fühlen sich rund 28 Prozent der ÖsterreicherInnen belästigt. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass die entsprechende Untersuchung bereits über sechs Jahre alt ist und daher entsprechende Daten über die Lärmbelastung als unzulänglich einzuschätzen sind. – Da das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren stark angestiegen ist, hat daher auch die Lärmbelastung der Bevöl­kerung zugenommen.

Österreich ist bereits seit geraumer Zeit, nämlich seit Mitte Juli 2004, mit der Umset­zung der EU-Lärmrichtlinie in nationales Recht in Verzug. Nun hat Herr Bundesminister Pröll angekündigt, dass in Kürze mit dem Entwurf eines Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetzes zu rechnen sein wird.

In Ihrer Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage wurde zu stra­tegischen Lärmkarten, zu Aktionsplänen und diversen Fristen und Kosten Auskunft erteilt. Wozu aber weniger, keine beziehungsweise ausweichende Antworten getroffen werden, sind ganz wesentliche Fragen, wie zum Beispiel: Wird es verbindliche und damit für Lärmopfer einklagbare Lärmschutzgrenzwerte geben – oder wieder nur Richt­werte? Weiters: Wird es flächendeckende Erhebungen der Lärmsituation in Österreich geben? Was ist – drittens – geplant, um die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern im Bereich Lärmschutz zu beseitigen?

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wäre eine echte Chance, der österrei­chischen Lärmschutzpolitik einen Turbo-Schub in Richtung Effizienz und Modernität zu verpassen. Anzustreben wäre zum Beispiel eine einheitliche Lärmschutzkompetenz des Bundes beziehungsweise die Absenkung der österreichischen Grenzwerte für Lärmschutz zumindest auf WHO-Empfehlung: 45 Dezibel bei Nacht und 55 Dezibel bei Tag. Dies würde allerdings voraussetzen, meine geschätzten Damen und Herren, dass man keine Angst vor der eigenen Courage bekommt.

Was man gerüchteweise zum Entwurf des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes hört, ist wenig ermutigend – und lässt befürchten, dass auch dieses Gesetz zur langen Reihe jener gehören wird, bei denen sich die Regierung nicht durch innovative und mutige Lösungsansätze auszeichnet.

Ich hoffe, es setzt noch ein Umdenken ein, damit diese Jahrhundertchance zur Be­kämpfung des Lärms nicht vergeben wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kainz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.24

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Die Budgetkapitel Umwelt und Landwirtschaft werden nicht nur unter einem verhandelt, sondern sie passen tatsächlich hervorragend zusammen, und zwar gehören sie auch deshalb unmittelbar zusammen, weil erstens unsere bäuer­lichen Betriebe, auf die wir in Österreich sehr stolz sein können, es geschafft haben – und sie sind auch ein Beispiel dafür –, dass sie in einer globalisierten Zeit, in der in vielen Ländern von Landwirtschafts-Firmen die Rede ist, in Österreich der Garant dafür sind, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten hervorragende, qualitativ hoch-


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