Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht dessen sage ich ganz deutlich: Wir stehen zu unserer Arbeiterkammer, und wir stehen zu unserer sehr ausgeglichenen Politik der Sozialpartnerschaft! Wir stehen aber auch zu unserem Gesundheitssystem. Meine Kolleginnen und Kollegen haben dementsprechende Maßnahmen schon angeführt.
All das und vieles mehr unterscheidet uns
von der Bundesregierung. Die ArbeitnehmerInnen wissen das. Sie wissen, wie Sie
ihnen in die Tasche greifen, aber beim nächsten Wahltag ist dann Ihr Zahltag! – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das war eine Pfründenverteidigungsrede!)
16.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte.
16.27
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Kollegin Lentsch hat vorher behauptet, dass man künftig erstmals nach sieben Jahren in Pension gehen kann.
Ich berichtige dies: Auch künftig braucht
man mindestens 15 Versicherungsjahre, um in Pension gehen zu können. Davon
müssen sieben Jahre aus Erwerbstätigkeit sein, der Rest kann aus
Teilversicherungszeiten wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten kommen. Am
Faktum der 15 Jahre hat sich jedoch nichts geändert, und von der Höhe der
Pension möchte ich gar nicht sprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Es ist aber schon eine
wesentliche Verbesserung!)
16.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.27
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich werde in meinen Ausführungen nur ganz kurz auf die Gesundheitsförderung eingehen.
Ich weiß auch, dass unserer Frau Bundesministerin Rauch-Kallat neben einer hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher auch die Gesundheitsförderung ein wichtiges Anliegen ist. Ich verweise auch auf die groß angelegte Gesundheitsförderaktion zur Überwindung des inneren Schweinehundes – kurz ISch genannt –, bei welcher es um Ernährung, Bewegung, Stressvermeidung, Prophylaxe und medizinische Vorsorge geht.
Gesundheitsförderung ist eindeutig ein Weg zu mehr Lebensqualität, und als gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsförderung dient das 1998 in Kraft getretene Bundesgesetz. Basierend darauf wurde der Fonds „Gesundes Österreich“ als die nationale Stelle errichtet, welche praxisbezogene und wissenschaftliche Studien und Projekte zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit im gesamtheitlichen Sinn fördert. Aktivitäten dieses Fonds sind unter anderem Information und Aufklärung über vermeidbare Krankheiten, Entwicklung von Programmen in Gemeinden, Städten, Schulen, Betrieben und im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Unterstützung der Fortbildung und die Durchführung von Konferenzen wie etwa Präventionstagungen. Dafür haben wir 7,25 Millionen € im Budgetansatz.
Ich denke, es ist dies ein gutes und ausgewogenes Budget, und möchte mit einem Zitat schließen, das vielleicht ein wenig zum Nachdenken und zum Schmunzeln einlädt,