Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 79

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kommt ganz klar heraus, dass die heimischen KMUs zwar relativ gut präsent sind, zum Beispiel auch bei öffentlichen Ausschreibungen, dass aber Mängel beim Zugang zu Informationen festzustellen sind.

Das heißt, alle Ihre wunderschönen Homepages, Ihre Informationen, die über das Netz gehen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Felzmann), kann nur ein Teil der Betriebe überhaupt zur Kenntnis nehmen und sich darüber informieren. Tatsache ist, dass es – mittlerweile, muss man sagen, es ist nämlich durchaus im Steigen begriffen – noch immer nur 87 Prozent sind, die überhaupt einen Internetzugang haben; laut KMU-Forschung, nicht meine Zahlen, das wird Ihnen vielleicht vertraut sein. Ich halte das einfach für zu wenig. Ein Betrieb in Österreich, der keinen Zugang zum Internet hat, wo sämtliche Möglichkeiten zur Forschung, über Ausschreibungen, über Förderungen auch über das Internet gehen – da ist das einfach zu wenig.

Aus meiner Sicht wird einiges getan werden müssen, bis dorthin, dass sich die groß­artige so genannte Breitbandinitiative der Regierung im Jahr 2004 in einem budgetären Niemandsland von letztlich, glaube ich, 20 Millionen € befunden hat. Das ist definitiv viel zu wenig, um hier von einer Initiative sprechen zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das heißt, die Forderung wäre, dass Sie hier Initiativen setzen und auch Geld inves­tieren, um den Klein- und Mittelbetrieben die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend zu informieren und auf die Förderungen überhaupt Zugriff zu bekommen.

Ein zweites Thema, das ich noch kurz ansprechen möchte, weil das hier im Parlament immer ein bisschen zu kurz kommt, ist eine EU-Richtlinie, die ansteht, nämlich die so genannte Dienstleistungsrichtlinie, die auf EU-Ebene momentan diskutiert wird und die letztlich auch vom österreichischen Parlament wird ratifiziert werden müssen. In dieser Richtlinie geht es darum, dass es möglich sein muss, Dienstleistungen innerhalb der EU, also im Binnenmarkt, grenzüberschreitend anzubieten. Es gibt einige Fragen, die sich auftun, beziehungsweise einige Kritikpunkte, die wir vorige Woche auch im Aus­schuss geäußert haben und die ebenfalls wieder kleine Betriebe betreffen.

Es geht bei dieser Dienstleistungsrichtlinie darum, dass Betriebe aus EU-Ländern zum Beispiel in Österreich ihre Dienstleistungen anbieten können, was an sich natürlich kein Problem ist. Das Problem ist jedoch, dass nach dem so genannten Herkunfts­landprinzip verfahren werden soll, das heißt, dass in Österreich im Extremfall 25 Rechts­vorschriften gelten werden, weil jeweils die Rechtsvorschrift des Herkunfts­landes gilt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Was das auf der einen Seite für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, durchaus aber auch für unsere Betriebe bedeutet, wenn es beispielsweise darum geht, welche Qualifikation überhaupt angerechnet wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Wir haben versucht, im Ausschuss mit Minister Bartenstein so zu diskutieren, dass er diese Problematik in der EU auch darstellt, allerdings wurde unser Antrag abgelehnt, ebenso wie jener der Sozialdemokraten.

Ich halte es für notwendig, diese Dienstleistungsrichtlinie sehr offensiv zu diskutieren. Ich denke, dass durch sie auf unsere Wirtschaft sowie auch auf die ArbeitnehmerInnen einiges an Unbill zukommen wird einschließlich der damit zusammenhängenden Rechtsunsicherheit. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet.

 


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