Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 180

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Frauen und ein achtjähriges Kind aus Tschetschenien, die von der Organisation „SOS-Menschenrechte“ betreut werden – das ist für Sie keine unbekannte Organisation –, nach Polen abgeschoben. Weder war ihr Asylverfahren abgeschlossen, noch wurden Anhaltspunkte für die Gefahr, aus Polen weiter abgeschoben zu werden, geprüft.

Sie wissen, was das Verfassungsgerichtshoferkenntnis auch besagt: Der generelle Aus­schluss der aufschiebenden Wirkung ist verfassungswidrig. Das Innenministerium beruft sich darauf, dass dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde.

Herr Bundesminister, wenn das Ihre Verantwortung und Ihre Wahrnehmung von Verfassungsgerichtshofurteilen ist: Ja, solange das noch nicht im Bundesgesetzblatt abgedruckt ist, schieben wir ab, egal, wen es betrifft, Frauen, Kinder, raus mit ihnen, das geht ja noch so lange, bis das im Bundesgesetzblatt abgedruckt ist! (Abg. Mag. Johann Maier: Unfassbar!), also wenn das stimmen soll ... (Bundesminister Dr. Strasser: Das stimmt ja nicht!) Das schreibt Amnesty International, bis jetzt eine Organisation, die nicht schlecht beleumundet ist, Herr Bundesminister. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber Österreich immer mies gemacht hat, Österreich immer in den Schmutz gezogen hat!)

Wenn das stimmt, Herr Bundesminister ... (Bundesminister Dr. Strasser: Das stimmt ja nicht!) Sie haben die Möglichkeit zu antworten. Das reiht sich ein in eine Kette von anderen Vorfällen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Amnesty International versucht immer nur alles schlecht zu machen, Polizei und alles!) Ich kann mich noch gut erinnern, wir sind im Vorjahr – auch ich bin dort gestanden – gemeinsam mit den Menschenrechtsorgani­sationen in den Dezemberwochen vor Ihrem Ministerium gestanden, weil damals Frauen, Kinder nicht nur aus dem Flüchtlingslager Traiskirchen abgeschoben worden sind, sondern einfach von überall her auf die Straße gestellt worden sind.

Gut, jetzt werden sie offensichtlich nicht mehr vor Weihnachten auf die Straße gestellt; es hat dann auch einen kurzen Weihnachtsfrieden gegeben, es hat geordnetere Bahnen zur Unterbringung gegeben, auch positiv zu würdigende Schritte – trotz aller extremen Unzulänglichkeiten. Aber so etwas, was Amnesty International da schreibt, das darf einem Innenminister, der gerade ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes „kassieren“ musste, nicht passieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.47

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.47

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Öllinger hat nicht wiederholt, warum er mich apostrophiert hat, deshalb kann ich auch nicht darauf eingehen. (Abg. Öllinger: Aber Sie ahnen es wahrscheinlich!) Nein, ich ahne es nicht einmal, stellen Sie sich vor! Aber ich gehe trotzdem auf Ihre Rede ein, und zwar auf die Vorwürfe, die Sie dem Innenminister wegen angeblicher parteipolitischer Besetzungen machen. Dazu möchte ich Folgendes sagen:

Herr Innenminister Strasser hat immer wieder betont, er führt ein rot-weiß-rotes Minis­terium. Das heißt, dass die Positionen besetzt werden mit Menschen, die fähig sind für diese Aufgabe, dass Positionen entsprechend ausgeschrieben werden und nach diesem Ausschreibungsergebnis dann auch diejenige Person, die am besten geeignet ist, mit der betreffenden Funktion betraut wird. Und welch schweren Weg der Minister


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