Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Auer, Prinzhorn, der soeben verlesen wurde, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage
(650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem
Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage
(650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen angeschlossene
Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Im
Artikel I lauten die Schlusssummen:
|
Allgemeiner
Haushalt |
Ausgleichshaushalt |
Gesamthaushalt |
|
Millionen
Euro |
||
Ausgaben |
64 419,765 |
49 104,310 |
113 524,075 |
Einnahmen |
58 969,119 |
54 554,956 |
113 524,075 |
Abgang |
5 450,646 |
- |
- |
Überschuss |
- |
5 450,646 |
- |
2.
Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 25 durch einen
Strichpunkt ersetzt und wird als Z 26 angefügt:
„26. bei den Voranschlagsansätzen 1/65428
und 1/65498 für notwendige Umschichtungen auf Grund des Bundesgesetzes über
Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung –
Wasserstraßengesetz im Ausmaß jener Beträge, die durch gleich hohe
Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen im Kapitel 65 bedeckt werden
können.“
3. Im
Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 32 durch einen Strichpunkt
ersetzt und wird als Z 33 angefügt:
„33.
beim Voranschlagsansatz 1/65498 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen Euro
für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation
der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz, wenn die Bedeckung
durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden
kann.“
4. In
der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgende
VA-Ansätze wie folgt zu ändern: